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Protestcamp auf Sylt gegen Abschottung Reicher geplant

Aktivist:innen planen vom 1. bis 14. August das Protestcamp „Aktion Sylt“ in Westerland. Die Gruppe, die sich der linken Szene zuordnet, erwartet bis zu 1.000 Teilnehmer, wie das Aktivisten-Kollektiv am Donnerstag mitteilte. Mit der „Aktion Sylt“ wenden sich die Aktivisten nach eigenen Angaben gegen soziale Ungerechtigkeit, die Abschottung Reicher und die Aufwertung von Wohngegenden, durch die ansässige Bewohner verdrängt würden. Ziel der Aktion sei es, gegen steigende ökonomische und soziale Ungleichheit zu protestieren. Außerdem solle über daraus resultierende Ungerechtigkeiten und Gefahren aufgeklärt werden. Neben Kundgebungen, Demonstrationen und anderen politischen Aktionen am Camp seien Livemusik, Workshops und Diskussionsrunden geplant. (epd)

Ermittlungseinstellung nach Schüssen auf Geflüchteten bestätigt

Die Generalstaatsanwaltschaft in Celle hat eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft in Stade bestätigt, nach der wegen Notwehr ein Ermittlungsverfahren gegen vier Polizeibeamte eingestellt wurde. Das teilte die Anklagebehörde in Stade am Donnerstag mit. Hintergrund des Verfahrens ist ein Polizeieinsatz mit Schusswaffengebrauch in einer Flüchtlingsunterkunft in Harsefeld bei Hamburg am 3. Oktober des vergangenen Jahres. Bei dem Einsatz starb ein 20-jähriger Asylsuchender aus dem Sudan. (epd)

Kein Schmerzensgeld wegen Covid-19-Quarantäne

Das Landgericht Lüneburg hat die Klage einer Frau abgewiesen, die vom Kreis Celle Schmerzensgeld wegen einer Corona-Quarantäne verlangt hat, die aus ihrer Sicht unnötig war. Die Frau hatte im August 2021 mit einer Person Kontakt, die wenige Tage später positiv auf Corona getestet wurde. Das Gesundheitsamt des Landkreises Celle ordnete daraufhin eine neuntägige Quarantäne für die Klägerin als Kontaktperson an. Schnelltests der Frau sowie ein PCR-Test blieben bei ihr aber negativ. Das Gesundheitsamt hob die Quarantäne-Anordnung dennoch nicht auf. Die Frau sah darin eine Verletzung von Amtspflichten und forderte ein Schmerzensgeld von mindestens 2.500 Euro, weil sie keine sozialen Kontakte gehabt und ihre Arbeit habe nachholen müssen. (dpa)

Niedersachsen will Rettungsschirm für Energieversorger

Angesichts drastisch gestiegener Gaspreise will Niedersachsen im Bundesrat einen Antrag für einen Schutzschirm für systemrelevante Energieversorgungsunternehmen einbringen. Es gebe kaum noch Angebote für Energieversorger und Stadtwerke, die für ihre Kunden Gasmengen langfristig auf den Terminmärkten beschaffen wollten, sagte Niedersachsens Energieminister Olaf Lies (SPD) am Donnerstag in Hannover. Es sei damit nicht möglich, Privathaushalten, Unternehmen und Einrichtungen der Daseinsvorsorge Liefer- und Preissicherheit zu gewähren. Der Schutzschirm für Energieversorgungsunternehmen soll eine Fristverlängerung der Insolvenzantragspflicht und einen besseren Zugang zu Liquiditätshilfen und Zuschüssen ermöglichen. (dpa)