Neues zu Wahlpannen

Expertenkommission des Senats präsentiert am Mittwoch ihren Bericht

Eine vom Senat beauftragte unabhängige Expertenkommission will an diesem Mittwoch ihren Bericht zu den Pannen bei der Abgeordnetenhaus- und Bundestagswahl vom 26. September 2021 vorlegen. Der Kommission gehörten rund 20 Fachleute aus mehreren Bundesländern an, darunter Juristen, Vertreter der Zivilgesellschaft und Praktiker aus Wahlleitungen.

Bei den parallel stattfindenden Wahlen zum Bundestag und zum Berliner Abgeordnetenhaus waren zahlreiche Pannen und organisatorische Probleme aufgetreten. Dazu zählten falsche oder fehlende Stimmzettel, die zeitweise Schließung von Wahllokalen und lange Schlangen davor mit teils stundenlangen Wartezeiten. Zudem hatten Wahllokale teils noch weit nach 18 Uhr geöffnet. Wegen der massiven Probleme steht eine teilweise oder komplette Wiederholung der Wahlen im Raum, darüber entscheidet jedoch nicht die Kommission.

Nach Einsprüchen gegen die Wahl zum Abgeordnetenhaus hatte das Landesverfassungsgericht ein Wahlprüfungsverfahren eingeleitet. Für Ende September plant es eine mündliche Verhandlung, danach soll bis Ende des Jahres eine Entscheidung fallen. Das Gericht könnte die Wahl komplett oder teilweise, also in einigen Wahlkreisen oder -bezirken, für ungültig erklären, die Einsprüche aber auch zurückweisen. Voraussetzung für eine Wahlwiederholung ist, dass Fehler mandatsrelevant sind, sich also auf die Sitzverteilung auswirken.

Über eine Wiederholung der Bundestagswahl muss der Bundestag auf Basis einer Empfehlung seines Wahlprüfungsausschusses befinden, bei dem viele Einsprüche eingingen. Gegen diese Entscheidung, deren Zeitpunkt noch offen ist, sind dann Klagen beim Bundesverfassungsgericht möglich. Bundeswahlleiter Georg Thiel fordert eine teilweise Wiederholung in sechs von zwölf Berliner Wahlkreisen und prangert „komplettes systematisches Versagen der Wahlorganisation“ in der Hauptstadt an. (dpa)