Frankreich / Belgien
: Berufung noch offen nach Terrorprozess

Zu teils lebenslangen Haftstrafen im Prozess um die islamistischen Terroranschläge 2015 in Paris mit 130 Toten hat ein Pariser Schwurgericht Mittwochabend 20 Beteiligte und Unterstützer verurteilt. Die Verurteilten können in Berufung gehen. Dies war am Donnerstag noch nicht entschieden. Aus Zeitgründen hatte das Gericht nur Kernpunkte der 120-seitigen Urteilsbegründung referiert. Beide Seiten – auch die Anklage – lesen die ausführliche Begründung nun, bevor sie sich entscheiden. Das Gericht verurteilte den Hauptangeklagten Salah ­Abdeslam zu unverkürzbarer lebenslanger Haft. Er gilt als einziger Überlebender der Terrorgruppe. Der Prozess habe schwere Versäumnisse der Geheim- und Sicherheitsdienste in Frankreich und Belgien offengelegt, schrieb Le Figaro. In Brüssel fielen am Donnerstag noch die Urteile zu 14 mutmaßlichen Komplizen der Paris-Attentäter. Vier erhielten Freisprüche, die anderen bis zu drei Jahren, teils auf Bewährung. (dpa/afp/taz) meinung