Berliner Polizist verurteilt

2017 schlagen drei Männer nach einem Fußballspiel einen Geflüchteten krankenhausreif. Nun wurden sie zu Geldstrafen verurteilt

Von Marie Frank

Sechs Stunden dauerte der letzte Prozesstag in dem seit fünf Jahren andauernden Verfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten, dann verkündete die Richterin am Freitagnachmittag das Urteil gegen die drei Angeklagten: Stefan K., Dennis Y. und Philipp G. werden wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung zu Geldstrafen beziehungsweise einer Bewährungsstrafe verurteilt. Eine rassistische Tatmotivation sieht die Richterin als gegeben an.

Die drei Männer sollen am 5. April 2017 nach einem Fußballspiel von Union Berlin den afghanischen Geflüchteten Jamil Amadi (Name geändert) am S-Bahnhof Karlshorst rassistisch beleidigt und brutal verprügelt haben. Stark betrunken und frustriert über die Niederlage ihres Vereins, sollen der mittlerweile 26-jährige Maurer Dennis Y. und der 29-jährige Maler und Lackierer Philipp G. Ahmadi am Bahnsteig zunächst angepöbelt haben. Später soll laut Zeu­g*in­nen­aus­sa­gen Stefan K. hinzugekommen und gemeinsam mit den zwei Männern auf den Geflüchteten eingeprügelt haben.

Am Freitag schildert ein weiterer Zeuge, dass Stefan K. das Opfer gegen die Wand der S-Bahn-Halle geschleudert und auf ihn eingeprügelt haben soll. „Er hat angefangen zu schlagen, dann haben sie alle auf ihn eingeschlagen“, sagt der 24-Jährige und zeigt auf Stefan K. „Der Junge hat voll geblutet“, sagt er über Ahmadi.

Besonders pikant: Stefan K. ist Polizist. Der 42-Jährige gab sich den herbeigerufenen Be­am­t*in­nen als Kollege zu erkennen. „Keine Sorge, es sind keine deutschen Interessen betroffen“, soll er den Po­li­zis­t*in­nen gesagt haben. Ein Satz, der in den Augen der Richterin die rassistische Tatmotivation von Stefan K. belegt.

Polizist K. ist noch im Dienst

Stefan K. war bis 2016 Teil der Sonderermittlungsgruppe EG Rex, die zur bis heute nicht aufgeklärten rechtsextremen Anschlagsserie in Neukölln ermittelte. Ein Disziplinarverfahren gegen ihn wurde bis zur Urteilsverkündung ausgesetzt, er ist also nach wie vor im Dienst. Angesichts der am Freitag erlassenen Strafe von 120 Tagessätzen à 80 Euro, also insgesamt 9.600 Euro, gilt eine Suspendierung als unwahrscheinlich. Als mildernder Umstand galt unter anderem ein errechneter Blutalkoholwert von 2,8 Promille.

Der Mitangeklagte Dennis Y. soll einen maximalen Blutalkoholwert von 2,61 Promille gehabt haben und gilt damit ebenfalls als vermindert schuldfähig. Er wurde zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt. Sein Kumpel Philipp G. galt mit 1,3 Promille als voll schuldfähig und wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf drei Jahre Bewährung verurteilt.

Pro Asyl, der Berliner Flüchtlingsrat, Reach Out und die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt zeigten sich am Freitag enttäuscht über die Milde des Urteils. Pro Asyl fordert, den inzwischen abgeschobenen Ahmadi zurück nach Deutschland zu holen und Opfern von Hasskriminalität ein generelles Bleiberecht zu gewähren.