Freispruch für möglichen Waffenlieferanten

Woher der Revolver stammt, mit dem Stephan Ernst Walter Lübcke erschoss, bleibt ungeklärt

Elmar J., der mögliche Waffenverkäufer im Fall des Mordes an Walter Lübcke, ist weitgehend freigesprochen worden. Das Landgericht Paderborn sah es nicht als sicher erwiesen an, dass Elmar J. tatsächlich dem Lübcke-Mörder Stephan Ernst 2016 die Tatwaffe verkaufte. Mit dem Rossi-Revolver wurde der Kasseler Regierungspräsident und CDU-Politiker im Juni 2019 auf der Terrasse vor seinem Haus erschossen. Die Anklage gegen den 66-jährigen J. lautete auf fahrlässige Tötung. Der Rentner aber bestritt dies über seinen Anwalt vor Gericht: Er habe Ernst zwar Waffen verkauft, aber nicht diese. Auch ein Nachbar von ihm bestätigte das im Prozess.

Am Mittwoch nun sprach das Landgericht den Rentner vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Fall des Lübcke-Mordes frei. Der Waffenverkauf sei ihm nicht zweifelsfrei nachweisbar, so ein Sprecher. Verurteilt wurde Elmar J. dagegen zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro für den unerlaubten Besitz von 106 Patronen. Konrad Litschko