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Wegen „Sieg Heil“-Rufen vor GerichtProzess neu aufgerollt

Zwei ehemalige Polizeischüler, die während eines Basketballspiels Naziparolen gerufen haben sollen, müssen sich noch mal vor Gericht verantworten.

Rechte gibt es überall, auch bei der Berliner Polizei (Symbolbild) Foto: dpa/Tim Brakemeier

Berlin taz | Es wird dann die dritte Prozessrunde: Am Dienstag müssen sich zwei Polizeischüler noch mal vor Gericht verantworten. Sie werden beschuldigt, bei einem Basketballspiel vor fast vier Jahren „Sieg Heil“ gerufen zu haben. In der Verhandlung vor dem Berliner Landgericht soll noch einmal aufgerollt werden, was bei dem Alba-Spiel in der Mercedes-Benz-Arena am 27. April 2018 geschehen ist.

Ins Rollen gebracht hatten die Anklage zwei SozialarbeiterInnen, die das Spiel mit einer Gruppe von Geflüchteten besuchten. Dort war ihnen eine Gruppe junger Männer negativ aufgefallen, weil die einen Schwarzen Spieler mit Affengeräuschen beleidigt hätten. Später hätten sie aus der Gruppe mehrmals „Sieg Heil“-Rufe gehört, so die ZeugInnen. Nachdem sie den Sicherheitsdienst einschalteten, wurde die Polizei verständigt.

Beim ersten Prozess im Mai 2019 stellte sich heraus, dass es sich bei den Beschuldigten um Polizeischüler handelte. Damals saßen noch drei Polizeischüler vor Gericht und wurden zu Geldstrafen verurteilt (taz berichtete). Einer der Angeklagten akzeptierte die Geldstrafe, die beiden anderen gingen in Berufung und hatten Erfolg. Nach dreitägigen Verhandlungen wurden sie im Oktober 2020 freigesprochen.

Ein fatales Signal

„Wenn er es doch gesagt haben sollte, dann so leise, hinter vorgehaltener Hand.“ Damit seien die Rufe nicht für die Öffentlichkeit bestimmt und damit nicht strafbar, begründete der Richter die Entscheidung. „Damit wird ignoriert, dass die Prozesse nur stattfinden konnten, weil die Rufe von Menschen außerhalb der Gruppe gehört wurden“, erklärte eine Prozessbeobachterin, die nicht namentlich genannt werden will.

Dass der Prozess jetzt noch einmal aufgerollt wird, sieht sie positiv. Gerade in einer Zeit, in der immer wieder von rechten Aktivitäten in der Polizei die Rede ist, sei es ein fatales Signal, wenn die Tat straffrei bliebe und die Beschuldigten weiter im Polizeidienst seien. Sollte es im dritten Anlauf noch zu einer Verurteilung kommt, könnte disziplinarisch gegen sie vorgegangen werden.

Der Polizeischüler, der das Urteil in erster Instanz akzeptiert hat, ist nicht mehr im Dienst. Die beiden anderen waren im Herbst 2019 noch während des Verfahrens zu Polizeibeamten auf Probe ernannt worden. Dies hatte der Linke-Abgeordnete Niklas Schrader heftig kritisiert.

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1 Kommentar

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  • Hoffen wir, dass diesen Nazis in Uniform der Prozess gemacht wird und nicht wieder ein "verständnisvoller" Richter dieses Naziunwesen relativiert und verteidigt. Eine Schande für den Rechtsstaat.