Hells Angels bleiben verboten

URTEIL Flensburger Ortsgruppe des Rocker-Clubs bleibt verboten. Kurzfristig ziehen die Hells Angels eine Klage zurück, das Oberverwaltungsgericht urteilt trotzdem. Innenminister applaudiert

„Die Entscheidung bestätigt unseren konsequenten Kampf“

Innenminister Andreas Breitner

Das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat gestern das Verbot der Hells Angels Flensburg bestätigt. Zuvor hatte Michael Karthal, der Anwalt des Rocker-Clubs, eine Klage gegen das Verbot überraschend zurückgenommen. Durch eine nachteilige Entscheidung wären Folgen für andere Verfahren zu befürchten, weil es sich bei dem Fall des Flensburger Charters um „das erste Verfahren in einer ganzen Reihe“ handele, sagte Karthal. Dies führte dem Gericht zufolge aber nicht zu einer Erledigung des Verfahrens.

Nach wiederholten gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen dem „Hells Angels MC Charter Flensburg“ und den konkurrierenden Neumünsteraner Bandidos hatte das Kieler Innenministerium beide Rockergruppen verboten. Im Falle der Flensburger wurde dies mit mehreren Straftaten von Club-Mitgliedern begründet. Zudem richte sich der Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung.

Diesen letzten Punkt hob das Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung zwar auf, doch seien die von Mitgliedern verübte Straftaten den Hells Angels zurechenbar und prägten sie. Das Verbot sei schon durch einen Vorfall im September 2009 gerechtfertigt: Der damalige Flensburger Hells-Angels-Präsident hatte auf der Autobahn mit seinem Wagen einen verfeindeten Bandido zu Fall gebracht, wobei dieser lebensgefährlich verletzt wurde. Aus Sicht des Gerichts war ein persönliches Motiv in dem Fall nicht erkennbar. Eine Revision ließ das OVG nicht zu. Mit einem Eilantrag gegen das Verbot war der Flensburger Club bereits im Februar 2011 gescheitert.

Innenminister Andreas Breitner (SPD) begrüßte gestern das Urteil: „Die Entscheidung bestätigt unseren konsequenten Kampf gegen Rockerkriminalität“, sagte er in Kiel. Er zeigte sich zuversichtlich, dass auch die Vereinsverbote gegen die Bandidos Neumünster und das Kieler Hells-Angels-Charter Bestand haben werden. ALW