LEISTUNGSSCHUTZRECHT
: Völlig unzureichend

BERLIN | Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) lehnt den Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage in der momentan vorliegenden Form ab. Der Schutz von Presseartikeln gefährde das Zitatrecht und die journalistische Meinungsfreiheit. Der DJV bekräftigte, dass ein Leistungsschutzrecht nur mitgetragen werde, wenn die Urheberrechte der Journalisten nicht verletzt würden. Im vorliegenden Entwurf sei dies jedoch nicht gewährleistet. (taz)