Keine Anrufe in der Nacht

ARBEIT Jeder braucht Zeit zur Erholung vom Job, findet Familienministerin Schröder. Sie will das in Tarifverhandlungen regeln. Aber das ist nicht einfach

BERLIN taz | VW macht es, BMW macht es, Puma und die Telekom machen es: keine E-Mails und keine Anrufe am Wochenende und nach Feierabend. Das ist vernünftig, findet Familienministerin Kristina Schröder (CDU) und fordert jetzt, Regeln zur Erreichbarkeit von MitarbeiterInnen in die Tarifrunden einzubringen.

Ständige Erreichbarkeit und virtuelle Präsenz sind heutzutage üblich. Darauf hatte zuvor auch schon Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) aufmerksam gemacht. Einer Studie des Bundesverbandes der Krankenkassen zufolge liest und beantwortet jeder fünfte Beschäftigte eine halbe Stunde vor dem Schlafengehen noch Dienst-Mails. Manche Angestellte liegen mit ihren Smartphones oder Blackberrys im Bett und checken die letzten Mitteilungen. Experten gehen davon aus, dass ständiges Onlinesein krank macht.

Aber kann die Erreichbarkeit der MitarbeiterInnen in Tarifverträgen geregelt werden? Eher nicht, sagt Karl Brenke vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin. „Das regelt man in Betriebsvereinbarungen oder in individuellen Absprachen“, so der Volkswirt. So ist der bei VW im Winter als „Blackberry-Pause“ bekannt gewordene Mail-Stopp in einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben. Danach wird auf den Firmen-Blackberrys von 1.200 MitarbeiterInnen eine halbe Stunde nach Arbeitsende die E-Mail-Funktion abgeschaltet und erst dreißig Minuten vor Arbeitsbeginn wieder aktiviert.

Bei den Gewerkschaften trifft der Schröder-Vorstoß auf Zuspruch. Standardlösungen seien aber kaum möglich, sagt Frank Meissner vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Der Mitarbeiter im Referat Vereinbarkeit von Familie und Beruf fordert eine Verknüpfung „individueller Lösungen mit gesetzlichen Grundlagen“. Das Pflegezeitgesetz, das jedem die Möglichkeit gibt, in Absprache mit der Firma mehrere Monate beim Job auszusetzen, um Angehörige zu pflegen, zeige: Es bringt nichts, wenn ArbeitnehmerInnen auf das Wohlwollen des Arbeitgebers angewiesen sind. SIMONE SCHMOLLACK