in kürze MITTELKLASSEWAGEN: Fahren trotz Hartz IV
Ein Hartz-IV-Bezieher muss sein Auto nicht unbedingt verkaufen. Die Arbeitsagenturen dürften nicht pauschal einen Wert von bis zu 5.000 Euro als angemessen für ein Auto ansetzen, so das Sozialgericht Detmold. Ein Mittelklassewagen sei nicht als Vermögenswert, sondern als Verkehrsmittel zu werten. (AZ.: S 4 AS 17/05) (dpa)
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