Nur Albaner abgeschoben, keine Roma

INNERES Seit einem Bürgerschaftsbeschluss 2010 hat Bremen keine Roma abgeschoben, antwortet der Senat der Linkspartei. Die bezweifelt , dass sich die Lage der Roma wirklich verbessert hat

„Mein Fazit ist, dass der Beschluss nicht greift“

KRISTINA VOGT, FRAKTIONSCHEFIN DER LINKSPARTEI

Seit 2010 gab es aus Bremen keine Abschiebung eines Roma in den Kosovo. Das antwortet der Senat auf eine Anfrage der Linkspartei. Die wollte wissen, ob ein Bürgerschaftsbeschluss von 2010 auch tatsächlich umgesetzt wird, der fordert, „Rückführungen“ von Roma und anderen ethnischen Minderheiten in den Kosovo zurückzustellen. Denn in einer Antwort des Bundestages war für Bremen auch nach dem Beschluss im September noch aufgeführt, sich an zwei Frontex-Abschiebungen in den Kosovo beteiligt zu haben. Gleichzeitig sank die Zahl der ausreisepflichtigen Roma in Bremen seit 2010 von 343 auf derzeit 250 Personen.

Das aber lag laut Senat nicht an deren Abschiebungen: Bei den beiden in 2010 Abgeschobenen habe es sich um Albaner gehandelt. Für die gesunkene Zahl der Roma sei „davon auszugehen“, dass dies „unter anderem auf die Erteilung von Aufenthaltstiteln zurückzuführen“ sei. Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) habe nach dem Bürgerschaftsbeschluss erlassen, über alle bevorstehenden Abschiebungen von Roma unterrichtet zu werden.

Flüchtlings-Initiativen kritisieren, dass seit 2010 kein Erlass des Senators gefolgt ist, der den Betroffenen Sicherheit gebe. Nach wie vor stritten Roma vor Gericht dafür, dass etwa eine Krankheit als Abschiebe-Hindernis anerkannt wird.

Als „irritierend“ bezeichnete die Links-Fraktionsvorsitzende Kristina Vogt, dass vom Senat nicht genau beantwortet werde, wie viele der ausreisepflichtigen Roma einen Aufenthaltstitel bekommen haben. Grundsätzlich verwies Vogt darauf, dass Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien bei der Einreise oft nicht angegeben hätten, dass sie Roma aus dem Kosovo seien. „Die werden dem Innensenator dann nicht vorgeführt.“ Sie wisse von einigen Roma, die aktuell zur freiwilligen Ausreise aufgefordert worden seien. „Mein Fazit ist, dass der Beschluss nicht greift“, so Vogt. JPB