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Wahl-Ausschluss von Bremer AfDAfD-Landesliste darf nicht antreten

Der Landeswahlausschuss hat die Zulassung am Freitag einstimmig abgelehnt. Landes- sowie Bundesverband der AfD wollen Beschwerde einreichen.

Die fehlende eidesstattliche Versicherung führt zum Wahlausschluss der AfD Bremen Foto: Emmanuele Contini/imago

Bremen dpa/taz | Die Alternative für Deutschland (AfD) darf mit ihrer Bremer Landesliste nicht bei der Bundestagswahl antreten. Der Landeswahlausschuss habe die Zulassung am Freitag einstimmig abgelehnt, sagte die Sprecherin des Landeswahlleiters. Unter dem Wahlvorschlag habe die eidesstattliche Erklärung der Schriftführerin der Wahlversammlung gefehlt.

Zwar habe die AfD noch versucht, andere eidesstattliche Erklärungen einzureichen. Gesetzlich sei aber die Unterschrift dieser bestimmten Person nötig.

Hintergrund der fehlenden Unterschrift sind Unstimmigkeiten im Landesverband des kleinsten Bundeslands. Der AfD-Landesverband Bremen und der Bundesverband wollten Beschwerde beim Bundeswahlleiter einlegen, kündigte der Bürgerschaftsabgeordnete Thomas Jürgewitz an. Bis Montag hat die Partei dafür Zeit.

2017 erhielt die AfD bei der Bundestagswahl in Bremen 10 Prozent der Stimmen. Bundestagsabgeordneter wurde über die Landesliste der Bremer AfD-Politiker Frank Magnitz. Ihm wird eine Nähe zum völkisch-nationalistischen „Flügel“ um Björn Höcke nachgesagt. 2019 erklärte der Verfassungsschutz den Bremer Landesverband der AfD zum Prüffall.

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3 Kommentare

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  • da kamse pech gehabt, ...

    die afd'ler in bremen.



    eine truppe, die im verborgenen nichts anderes interessiert, als um den eigenen bauchnabel zu kreisen.

  • Die AfD in Bremen, die Grünen im Saarland.



    Wer es nichteinmal Schafft eine Wahlliste korrekt einzureichen, wie will so eine Partei Verantwortung über ein ganzes Land übernehmen?



    sich also täglich um anspruchsvolle Verwaltungsaufgaben kümmern, Beziehungsweise Vorgesetzte der Verwaltung sein, dazu gehört ein bestimmtes Maß an politischer Disziplin und Ordnung und Struktur.

    • @Paul Rabe:

      Wenn Sie Deutschland meinen, sollten Sie sich aus der Schulzeit dumpf daran erinnern können, dass wir in einer Parlamentarischen Demokratie leben.



      Die wird nicht durch Parteien regiert.



      Parteien stellen auch nicht die Mitarbeitenden in der Verwaltung der Behörden.



      Mal ganz davon abgesehen geht es hier ja nicht nur um das "Einreichen" einer Wahlliste sondern um die Einhaltung der in diesem Rahmen geltenden Vorschriften zum Nachweis des ordnungsgemäßen Zustandekommens.



      Wenn ich es richtig verstanden haben, ist wohl die Schriftführerin der Wahlversammlung der AfD in Bremen (bisher) nicht bereit das ordnungsgemäße Zustandekommen dieser Wahlliste schriftlich zu bestätigen. Warum auch immer.



      Bei den Grünen im Saarland geht es tatsächlich um die Frage, ob beim Aufstellen der Wahlliste Parteiangehörige zu Recht (auf der Grundlage des Parteirechts) von der Abstimmung ausgeschlossen waren. Diese Rechtsfrage wird im Rahmen der Befassung über die eingelegte Beschwerde (Stichwort Rechtsstaat) geklärt werden müssen. Manchmal ist es eben nicht so eindeutig wie sich mancher das wünscht. Und zum Glück gibt es Berufungsinstanzen.



      Es ist also in beiden Fällen noch nicht das letzte Wort gesprochen.