Nazizentrum schwer zu verbieten

Initiativen setzen sich für eine Schließung des NPD-Zentrums bei Eschede ein. Juristisch ist das schwierig

Als Lehre aus der Weimarer Republik genießen Parteien einen höheren verfassungsmäßigen Schutz als etwa Vereine

In der Lüneburger Heide machen sich Ini­tiativen für ein Verbot eines Zentrums der NPD in Eschede bei Celle stark. Sie wollen am Mittwoch eine Petition an Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) übergeben. Darin fordern sie ihn auf, Wege zu finden, um den Neonazi-Treffpunkt zu schließen. Der Oldenburger Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler sieht schlechte Chancen für ein Verbot. „Die NPD genießt denselben besonderen Schutz durch die Verfassung wie alle anderen Parteien auch“, sagte er dem Evangelischen Pressedienst.

Nach Ansicht von Boehme-Neßler sind die Geg­ne­r*in­nen des NPD-Zentrums zwar „politisch absolut im Recht“. Juristisch könnte ein Verbot aber schwer zu begründen sein. Bei Straftaten wie dem Singen von Nazi-Liedern, dem Zeigen von verfassungsfeindlichen Symbolen oder dem Verteilen von Hetzschriften könne die Polizei einschreiten, erläuterte er. „Das Strafgesetzbuch ist da der Rahmen.“ Zwar habe das Bundesverfassungsgericht 2017 herausgearbeitet, dass die NPD ein verfassungs- und menschenfeindliches Weltbild vertrete. Doch für ein Verbot sei sie zu klein und unbedeutend.

Dass allein das Bundesverfassungsgericht Parteien verbieten dürfe, sei eine Lehre aus den Schwächen der Weimarer Verfassung und den Erfahrungen mit der Nazi-Diktatur, sagte der Professor. „Wir brauchen Parteien für die politische Willensbildung.“ Auch eine mehrheitlich politisch nicht gewollte Partei dürfe deshalb von gegnerischen Parteien nicht behindert werden. Die Parteien genössen einen höheren Schutz als etwa Vereine, führte er aus.

In der Region nahe Eschede hat es in der Vergangenheit jahrelange Proteste gegen Schulungszentren von Rechtsextremen gegeben. 1998 verbot der damalige niedersächsische Innenminister Gerhard Glogowski (SPD) das Zentrum „Hetendorf 13“ nahe Hermannsburg mit der Begründung, die Betreiber-Vereine bekämpften die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik. (epd)