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Schuldnerberatung muss gezahlt werden

Jobcenter müssen eine Schuldnerberatung für Hartz-IV-Empfänger zahlen, wenn die Schulden der Arbeitsvermittlung im Wege stehen, entschied das Bundessozialgericht am Mittwoch. Anderes gilt, wenn Arbeitslose trotz Beratung kein Interesse an einer Eingliederung in den Arbeitsmarkt zeigen. Im konkreten Fall ging es um einen Bremer, der Arbeitslosengeld II bezieht und in der Vergangenheit Eingliederungsmaßnahmen abgelehnt und Termine versäumt hatte. Als er eine Schuldnerberatung wollte, lehnte das Jobcenter die Kostenübernahme ab: Weil er sich Vermittlungsbemühungen verweigere, bringe diese nichts. Das Gericht stimmte dem zwar im Grundsatz zu, forderte aber eine Prognose für die Zukunft. Daher verwies es den Fall an das Sozialgericht Niedersachsen-Bremen zurück. (AFP/epd)