Ferien für Pflegende

Ambulante Verhinderungspflege entlastet Angehörige schwer Kranker. ASB beklagt Informationsmangel

bremen taz ■ Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgt und eine Pause braucht, kann Verhinderungspflege beantragen. Darauf macht der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) zu Beginn der Ferien aufmerksam. Noch immer sei diese Möglichkeit zu unbekannt.

„Freizeit für pflegende Angehörige ist kein Widerspruch“, sagt Susanne Frost, leitende Pflegefachkraft beim ASB. Laut Pflegeversicherungsgesetz könne für eine ständige Pflegeperson, die beispielsweise wegen Urlaub oder durch Krankheit verhindert ist, eine Ersatzkraft einspringen. Dafür gebe es bis zu 1.432 Euro an bis zu 28 Tagen pro Kalenderjahr. Die Pflegestufe der Kranken sei dabei unbedeutend – auch wenn den Versicherten grundsätzlich nur der Betrag zustehe, den die Pflege koste. Auf Antrag kann Verhinderungspflege für maximal 28 Tage und bis zur genannten Summe auch stundenweise gewährt werden. ede

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