Eine Frage des Bekenntnisses

Der Ausbau des islamischen Religionsunterrichts in Deutschland geht mühsam voran. Das liegt auch an umstrittenen Projektpartnern, etwa der Ditib. In manchen Bundesländern verzichten die Ministerien gleich ganz auf eine Kooperation mit Muslimen. Doch auch das ist problematisch

Islamunterricht in Mainz, organisiert durch den türkisch-islamischen Verband Ditib Foto: Michael Schick/imago

Von Ralf Pauli

Wieder einmal droht der Umgang mit Ditib die deutsch-türkischen Beziehungen zu belasten. Seit gut zwei Wochen steht die schwarz-gelbe Landesregierung von Nordrhein-Westfalen in der Kritik, weil sie beim islamischen Religionsunterricht erneut mit dem umstrittenen Moscheeverband kooperiert.

Selbst aus den eigenen Reihen wurde auf Ditibs Nähe zur türkischen Regierung verwiesen. Der Islamunterricht müsse „frei von jeglichen Einflüssen ausländischer Akteure angeboten werden“, forderte etwa der FDP-Fraktionsvize im Bundestag, Stephan Thomae. In regierungsnahen türkischen Medien wiederum wurde die grüne Landtagsabgeordnete Berivan Aymaz, die die Ditib-Partnerschaft als Fehler bezeichnet hatte, als „Feindin der Türkei“ und „PKK-Sympathisantin“ diffamiert. Daraufhin hat NRWs Innenminister Herbert Reul Aymaz Unterstützung zugesagt. Der Staatsschutz ermittelt.

Es ist nicht das erste Mal, dass der größte Moscheeverband Deutschlands zum Politikum wird. Die Verwicklung von Ditib-Imamen in Spionageaktivitäten für Ankara zog vor ein paar Jahren Ermittlungen des Generalbundesanwalts nach sich. Sie wurden zwar eingestellt, dennoch stellten Ministerien bundesweit die Zusammenarbeit mit Ditib wegen der Vorwürfe in Frage. Auch das NRW-Schulministerium setzte die Kooperation aus.

Dank einer neuen Satzung genießt der Ditib-Landesverband nun aber offenbar wieder Vertrauen in Düsseldorf. Als eines von sechs Mitgliedern einer neuen Kommission darf der Verband künftig mitentscheiden, welcher Stoff im islamischen Religionsunterricht gelernt werden soll, welche Schulbücher geeignet sind und wer eine Lehrbefugnis erhält – auch wenn viele Ex­per­t:in­nen die neue Unabhängigkeit der Ditib stark bezweifeln. Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hingegen verteidigte die Kooperation: Sie attestierte dem Moscheeverband ausreichende „Staatsferne“, versprach aber, den Vertrag mit Ditib bei Verstößen umgehend aufzukündigen. Der Moscheeverband selbst sieht sich als Opfer einer Kampagne.

Der Streit über Ditib zeigt exemplarisch, warum die Bundesländer beim Aufbau eines islamischen Religionsunterrichts seit Jahren kaum vorwärts kommen. Einerseits sind die Bildungsministerien laut dem Grundgesetz dazu verpflichtet, für alle Schü­le­r:in­nen in ihrem Bundesland bekenntnisorientierten Religionsunterricht anzubieten, also auch für Muslime. In NRW sind das etwa 340.000 Schüler:innen, bundesweit Schätzungen zufolge mindestens 750.000.

Doch was für den evangelischen und katholischen Religionsunterricht die Kirchen erledigen, ist beim islamischen Religionsunterricht seit Jahren ungelöst: Wer vertritt die muslimische Glaubensgemeinschaft gegenüber dem Staat? Eine wirkliche Lösung für die Partnerfrage hat bislang noch kein Bundesland gefunden. Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen etwa behelfen sich seit Jahren mit Beiräten, Stiftungen oder Kommissionen, in denen mehrere Verbände vertreten sind.

Lediglich Hessen hat als erstes Bundesland 2013 zwei muslimische Verbände offiziell als Religionsgemeinschaften anerkannt: die Ahmadiyya-Gemeinde und Ditib. Doch vergangenes Jahr hat Bildungsminister Alexander Lorz (CDU) die Zusammenarbeit mit Ditib ausgesetzt. Auch in Hessen konnte der türkische Moscheeverband die Zweifel an seiner Unabhängigkeit von der türkischen Regierung nicht ausräumen. Seither bietet das Bundesland – neben der Ahmadiyya-Kooperation – eine Art Religionsunterricht in staatlicher Verantwortung an, genau wie Bayern oder Schleswig-Holstein.

Eine Krücke, die das Grundgesetz eigentlich nicht zulässt. Laut Artikel 7 Absatz 3 findet Religionsunterricht „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften“ statt. Demnach kümmert sich der Staat um die Rahmenbedingungen, wie die Ausbildung von Re­li­gi­ons­leh­re­r:in­nen oder die Zulassung von Lehrbüchern. Wer dann tatsächlich unterrichten darf und was unterrichtet wird, entscheiden hingegen die Religionsgemeinschaften.

In Hessen, Bayern oder Schleswig-Holstein übernimmt jedoch nun der Staat diese Aufgabe. Eine Übergangslösung, heißt es aus dem hessischen Bildungsministerium. Keinesfalls sei man mit dem staatlichen Islamunterricht „grundsätzlich vom bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht abgerückt“, teilt ein Sprecher auf taz-Anfrage mit. Im Ministerium sehe man noch die Chance, die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Kooperation mit dem Ditib-Landesverband wiederherstellen und den Religionsunterricht neu aufnehmen zu können. „Ob und wann dies tatsächlich der Fall sein wird, lässt sich freilich nicht seriös prognostizieren.“ Auch in Bayern, wo der staatliche Islamunterricht ab kommendem Schuljahr in 350 Schulen erstmals als Wahlpflichtfach neben Religion oder Ethik angeboten wird, rückt die Zusammenarbeit mit muslimischen Verbänden erstmals in weite Ferne.

Jan Felix Engelhardt von der Akademie für Islam in Wissenschaft und Gesellschaft (AIWG) sieht darin ein Problem. Nicht allein, weil Religionsunterricht ein verfassungsrechtlich geregelter Anspruch sei, der für alle größeren Religionsgemeinschaften gelte. Der staatlich geprägte Islamkunde-Unterricht käme auf Dauer einer strukturellen Ungleichbehandlung gleich, sagt Engelhardt der taz: „Und zwar einer mit Signalwirkung, wie ernst es der Politik mit der Beheimatung von Menschen muslimischen Glaubens in Deutschland ist.“

Deutschlandweit erhalten derzeit nach Angaben der Länder rund 60.000 Schü­le­r:in­nen Islamkunde beziehungsweise bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht. Das entspricht nicht mal 10 Prozent aller muslimischen Schüler:innen. Und das, obwohl einige Länder schon Anfang der 2000er Jahre erste Modellprojekte starteten. Doch von dort bis zum ordentlichen Unterrichtsfach ist es ein langer Weg.

Das kann Gökcen Sara Tamer-Uzun bestätigen. 2006 gehörte sie zu den ersten islamischen Re­li­gi­ons­leh­re­r:in­nen in Baden-Württemberg, damals war das auch im Ländle noch ein Modellprojekt. „Als ich dann angefangen habe zu unterrichten, war ich auch die einzige islamische Religionslehrerin in ganz Stuttgart“, erzählt die heute 45-Jährige am Telefon. Im ersten Jahr habe sie parallel an drei Schulen gearbeitet. „An den Donnerstagen war ich zwölf Stunden unterwegs.“

In den Folgejahren dann hat Tamer-­Uzun den islamischen Religionsunterricht sunnitischer Prägung in Baden-Württemberg mit aufgebaut. Sie schrieb im Auftrag des baden-württembergischen Bildungsministeriums Lehrpläne und Studienordnungen, als Dozentin an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg bildete sie die Re­li­gi­ons­leh­re­r:in­nen gleich mit aus. Tamer-Uzun saß auch von 2015 bis 2019 im Projektbeirat, der das Ministerium bei der Einführung eines ordentlichen Schulfachs beraten hat. 2019 wurde der Beirat durch eine Stiftung ersetzt, in der neben Einzelpersonen die Islamische Gemeinschaft der Bosniaken und die Islamischen Kulturzentren Baden-Württemberg vertreten sind.

„Wir haben viel erreicht in diesen Jahren“, sagt Tamer-Uzun. Trotzdem ist sie noch nicht zufrieden. Wenn gerade mal 6 Prozent der muslimischen Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg Religionsunterricht erhielten, sei das viel zu wenig. Die niedrige Quote hänge aber auch mit dem fehlenden Personal zusammen. „Wir haben immer noch viel zu wenige ausgebildete Lehrer:innen“, sagt Tamer-Uzun. Sie glaubt, dass viel zu wenigen Ab­itu­ri­en­t:in­nen bewusst sei, dass man als Mus­li­m:a heute in mehreren Bundesländern als staatlich an­er­kann­te:r Re­li­gi­ons­leh­re­r:in arbeiten kann. Tamer-Uzun würde sich freuen, wenn schon an den Schulen mehr für diesen Beruf geworben würde.

Mittlerweile bieten immer mehr Hochschulen islamische Religionslehre als Lehramtsstudium an. Es gebe aber auch abschreckende Signale für Studieninteressierte, sagt der promovierte Islamwissenschaftler Engelhardt von der AIWG.

Beteiligte Verbände stehen teils dem türkischen Staat oder dem iranischen Regime nahe

Zum Beispiel das im April erlassene Gesetz zum Erscheinungsbild von Be­am­t:in­nen, von dem Kri­ti­ke­r:in­nen glauben, es sei ein verkapptes Kopftuchverbot. Das Gesetz verunsichere weibliche Lehrkräfte, beobachtet Engelhardt. Zudem gebe es in manchen Schulen im Kollegium durchaus Vorbehalte gegenüber islamischem Religionsunterricht. Das größte Hindernis für den Ausbau aber seien politische Unsicherheiten – so wie derzeit in Hessen oder Nordrhein-Westfalen.

Oder in Hamburg. Dort besteht die Zusammenarbeit vom Senat mit muslimischen Verbänden schon seit fast zehn Jahren. Und die ist durchaus fruchtbar. Mittlerweile gibt es an Hamburger Schulen einen „Religionsunterricht für alle“, in dem evangelische, jüdische, alevitische und muslimische Leh­re­r:in­nen vor ein und derselben Klasse stehen. Auch wenn aktuell überwiegend evangelische Lehrkräfte unterrichten – die Kooperation zwischen evangelischer Kirche, jüdischer Gemeinde, drei islamischen Verbänden und der alevitischen Gemeinde für ein gemeinsames Schulfach ist einzigartig in Deutschland.

Dennoch steht einer der Partner, das Islamische Zentrum Hamburg (IZH), seit Jahren wegen seiner mutmaßlichen Nähe zum iranischen Regime in der Kritik – und unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Ein Umstand, der regelmäßig von CDU, AfD oder FDP thematisiert wird. Für die Kooperation muss sich Bildungssenator Ties Rabe (SPD) rechtfertigen – ähnlich wie NRW-Schulministerin Gebauer wegen Ditib.

Auch in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gibt es Ärger mit Kooperationspartnern. Im Ländle wollten zwei muslimische Vertreter – darunter der Ditib-Landesverband – auf eigenen Wunsch nicht der 2019 gegründeten Stiftung Sunnitischer Schulrat beitreten. Aus ihrer Sicht ist das Modell verfassungswidrig, weil der Staat sich zu sehr in die Religionsfreiheit einmische.

Und in Rheinland-Pfalz, wo die Landesregierung islamischen Religionsunterricht in Zusammenarbeit mit vier muslimischen Verbänden anstrebt, sorgte einer der Partner – wieder Ditib – im März mit der Einladung eines umstrittenen Historikers für einen handfesten Eklat. Zwar distanzierte sich der Ditib-Vorsitzende von dem Gast und legte sogar sein Amt nieder – die neue Landesregierung in Mainz spricht aber von einem „nicht unbelasteten“ Verhältnis. Die Gespräche wolle sie aber auch mit Ditib fortführen, versicherte Wissenschaftsminister Clemens Hoch.

Auch Islamwissenschaftler Engelhardt begrüßt den Dialog mit Ditib, sieht den Moscheeverband aber in der Bringschuld. Ditib müsse bei den Kooperationen mit den Landesregierungen beweisen, dass sie ein zuverlässiger Ansprechpartner für die Politik sein kann. Die besten Chancen dazu hat sie nun: in Nordrhein-Westfalen.