Kühe dürfen abgeschoben werden

Niedersachsen scheitert vor Gericht endgültig damit, einen Viehtransport nach Marokko zu verbieten

Der geplante Transport von mehr als 500 trächtigen Milchkühen nach Marokko ist nach einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts rechtens. Die Richter wiesen am Mittwoch eine Beschwerde des Landkreises Emsland gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück zurück, das den umstrittenen Transport am Freitag erlaubt hatte. Damit dürfen nun auch die weiteren Transporte am Mittwoch, Donnerstag und Freitag stattfinden. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Das Landwirtschaftsministerium hatte den Landkreis zuvor angewiesen, den Transport zu verbieten. Aus Niedersachsen solle es keinen Transport mit tragenden Kühen in „unsichere Drittstaaten“ geben. Es sei damit zu rechnen, dass die Tiere in Marokko in überschaubarer Zeit entsprechend der dortigen Rechtslage geschächtet, also betäubungslos geschlachtet würden. Das sei grundsätzlich nicht mit dem deutschen Tierschutzrecht vereinbar, hatte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) argumentiert.

Wie die Verwaltungsrichter in Osnabrück erkannte der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts die Argumente des Kreises und des Landes nicht an. Bemängelt wurde, dass die Behörden keine Beweise dafür vorlegten, dass die Kühe in Marokko nicht den Tierschutzbestimmungen entsprechend gehalten werden sollten. Die Ausführungen seien allgemein, undifferenziert auf ganz Marokko bezogen und in keiner Weise durch nachprüfbare Quellenangaben belegt. Die Kühe seien an den zweitgrößten Molkereibetrieb in Marokko verkauft worden, der für ein namhaftes internationales Lebensmittelunternehmen produziere. (dpa)