Kinder anhören wird jetzt Pflicht

Die Bremer Bürgerschaft will heute die Rechte von Kindern stärken und ändert dafür die Landesverfassung

Kinderrechte werden heute voraussichtlich stärker in der Bremer Landesverfassung verankert. Die Bürgerschaft diskutiert einen entsprechenden Gesetzesentwurf von SPD, Grünen und Linken zur Änderung der Verfassung. „Bei allem staatlichen Handeln, das Kinder betrifft, ist das Wohl des Kindes wesentlich zu berücksichtigen“, soll es künftig im erweiterten Artikel 25 heißen. „Jedes Kind hat in Angelegenheiten, die seine Rechte betreffen, einen Anspruch auf Gehör und auf angemessene Berücksichtigung seiner frei geäußerten Meinung entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“

Neben Schutz- nun auch Beteiligungsrechte

Schon seit 2003 sind Kinderrechte Teil der Landesverfassung: „Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und den besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung“, steht dort schon jetzt.

Die Ergänzungen betonen nun neben dem Kindeswohl auch die Beteiligungsrechte und das Recht auf gerechte Lebenschancen. Durch die Integration in die Landesverfassung müssten sie bei allem staatlichen Handeln berücksichtigt werden. Durch den neuen Wortlaut sollen Kinder als Individuen mit eigenem Willen anerkannt werden, heißt es im Antrag der Regierungsfraktionen. Das „Recht auf Gehör“ trage dem Umstand Rechnung, dass üblicherweise nur für Kinder gesprochen wird.

Lob vom Kinderschutzbund

Der Kinderschutzbund hat die geplante Änderung begrüßt. „Sollte der aktuelle Entwurf von der Bürgerschaft angenommen werden, sind wir einen großen Schritt weiter“, sagte die Geschäftsführerin der Organisation in der Hansestadt, Kathrin Moosdorf, am Dienstag.

Auch für die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz könne der bremische Formulierungsvorschlag eine gute Anregung sein. Moosdorf mahnt jedoch auch, dass die Umsetzung nicht vergessen werden dürfe: „Hier gibt es in Bremen und Bremerhaven noch viel zu tun“, sagt sie. Yann Fingerhut, Mitarbeiter im Kinderrechtebüro des Verbandes, sagte, vorrangiges Ziel müsse es deshalb sein, Kinder und Jugendliche über ihre Rechte zu informieren. Nur, wer seine Rechte kenne, könne sie auch einfordern. (taz/epd)