LehrerInnen zweiter Klasse

WARNSTREIK Die Gehaltszulage für angestellte Lehrkräfte fordert die GEW zurück. Die Sonderzahlungen sollten die Unterschiede zu verbeamteten LehrerInnen ausgleichen

Adressiert fühlt sich von den Forderungen keiner. Man wartet auf einen bundesweit gültigen Tarifvertrag

VON ANNA GRAS

Gegen die Ungleichbehandlung angestellter LehrerInnen gegenüber ihren verbeamteten KollegInnen protestierten am Dienstag rund 120 LehrerInnen vor dem Bremer Rathaus. Sie fordern den so genannten „Nachteilsausgleich“ zurück, der angestellten LehrerInnen bis Ende 2007 gezahlt wurde. Die verdienen derzeit im Vergleich zu jenen mit Beamtenstatus monatlich bis zu 500 Euro netto weniger.

„Da kommt über die Jahre ein Einfamilienhaus zusammen“, sagte eine Betroffene. „Auch nach 30 Jahren im Schuldienst verdiene ich weniger als mancher verbeamteter Kollege mit einer formaler geringeren Ausbildung.“ Deshalb fordert die Gewerkschaft für Erziehung und Bildung (GEW) mehr Wertschätzung für angestellte LehrerInnen – auch bei der Entgeltordnung.

2002 hatten sich die GEW und der Bremer Senat nach langen Verhandlungen auf Sonderzahlungen für LehrerInnen ab 50 Jahren geeinigt. Denn die waren damals im Gegensatz zu ihren jüngeren KollegInnen nicht in den Beamtenstatus erhoben worden. Neu eingestellten LehrerInnen winkt seither in Bremen sogleich die Verbeamtung. Bis zu 215 Euro monatlicher Zulage sollten die Gehaltsunterschiede ausgleichen. Die Regelung war auf fünf Jahre befristet, pro Jahr wurde die Zulage um 50 Euro gekürzt. Nach ihrem Auslaufen konnte die GEW keine neue Regelung mit dem Senat aushandeln.

„Wir fordern die Zulage rückwirkend ab Januar 2008 zurück“, sagt der GEW-Landesvorstandssprecher Christian Gloede-Noweck beim Warnstreik. Als Alternative zu einem finanziellen Ausgleich sei auch eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit von angestellten LehrerInnen um drei Stunden möglich.

Adressiert fühlt sich von den Forderungen allerdings niemand: Das Bildungsressort verweist wegen der „tarifrechtlichen Angelegenheit“ an das Finanzressort, das wiederum auf die laufenden Verhandlungen für einen bundesweit einheitlichen Tarifvertrag für Lehrkräfte im öffentlichen Dienst.

Die Zulage selbst sei ursprünglich nur als „Übergangsregelung“ bis zum Abschluss dieser gedacht gewesen, sagt die Sprecherin des Finanzressorts, Dagmar Bleiker. Daran halte man fest – obwohl die Tarifverhandlungen auch knapp zwei Jahre nach dem Ende der Zulage noch laufen. „Wir wollen keinen Bremer Sonderweg“, sagt Bleiker, „bundesweite Regelungen sind aus unserer Sicht immer besser“. Bremen setze sich aber dafür ein, dass ein Ausgleich bei den Tarifverhandlungen Thema werde.

Einen eben solchen Sonderweg aber fordert die GEW. „Das ist völlig losgelöst von den bundesweiten Tarifverhandlungen“, sagt der GEW-Mann Gloede-Noweck. Betroffen vom Auslaufen der Zulage sei eine kleine Personengruppe: Die rund 500 angestellten LehrerInnen, die heute über 56 Jahre alt sind. Und die, so Gloede-Noweck, seien gleich doppelt benachteiligt: 2002 waren sie zu alt, um verbeamtet zu werden. Heute sind sie zu jung, um noch Altersteilzeit in Anspruch nehmen zu können. Auch finanzielle Argumente gegen eine Fortzahlung der Zulage sieht Gloede-Noweck nicht: „Die betroffenen KollegInnen werden quasi täglich weniger“, sagt er.