südwester: Angeschmiert
Die Versicherung eines Hoteliers aus Ostfriesland muss nicht für die Betriebsschließung wegen Coronaaufkommen. Das Oberlandesgericht in Oldenburg begründete dies damit, dass in dem Vertrag zwar auf konkrete Krankheiten Bezuggenommen wurde – Covid-19 fehlte jedoch. Was für einen Sinn hat eine Versicherung, die nur bei Vorhersehbarem einspringt?, fragt sich der südwester. Geht es doch gerade darum, sich gegen Schlägeaus dem Nichtszu wappnen. Das widerspricht freilich dem Geschäftsmodell der Versicherung, das auf Berechenbarkeit setzt. Also lieber Kunde: Überlege lieber zweimal, worauf Du Dich einlässt!
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