Vom Standesamt in Abschiebehaft

UNTERGETAUCHT Die Hochzeit eines jungen Kurden wird wegen Scheineheverdacht verhindert

Ein 23-jähriger Kurde wurde beim Standesamt Scharnebeck im Landkreis Lüneburg festgenommen, als er einen Hochzeitstermin vereinbaren wollte. Dem Mann, der seine deutsche Verlobte bereits einige Wochen vorher nach muslimischem Ritus geheiratet hatte, droht nun die Abschiebung.

Den Haftantrag gestellt hat die zuständige Ausländerbehörde im nordrhein-westfälischen Coesfeld. „Der Mann war ausreisepflichtig“, sagt der Sprecher des Kreises Coesfeld. Er sei untergetaucht und lebte illegal in Deutschland. Bereits seit Frühjahr werde nach ihm gefahndet. Als sich der Kurde beim Einwohnermeldeamt im Landkreis Lüneburg angemeldet hat, wurden die Behörden informiert.

Das zuständige Standesamt wollte laut niedersächsischen Flüchlingsrats keine Eheschließung vornehmen, weil es sich um eine Scheinehe handle. Die Vorwürfe seien nicht begründbar, sagt der Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Niedersachsen, Kai Weber. Der Flüchtlingsrat hat gegen den Inhaftierungsbeschluss des Lüneburger Landgerichts Beschwerde eingelegt. „Wenn jemand heiraten will, haben Abschiebungsmaßnahmen zu unterbleiben“, sagt Weber. Mit ihrem Vorgehen hätten die Behörden den verfassungsmäßigen Schutz des Aufenthalts zum Zweck der Heirat ausgehebelt. Während das Landgericht Lüneburg die Anordnung zur Abschiebehaft bestätigt hat, läuft das Verfahren beim Verwaltungsgericht in Münster noch.

Der Flüchtlingsrat rechnet in den kommenden zwei Wochen mit einem Urteil. LKA