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Baden-Württembergs Polizei erhält eigenen Pressekodex

Baden-Württemberg hat einen Pressekodex für die Polizei eingeführt. Damit würden Standards für die polizeiliche Arbeit festgelegt und der Rahmen für eine professionelle Zusammenarbeit mit Journalisten beschrieben, erklärte der stellvertretende Ministerpräsident des Landes, Innenminister Thomas Strobl (CDU), bei der Vorstellung des Polizei-Pressekodex am Mittwoch in Stuttgart. Baden-Württemberg ist den Angaben zufolge bundesweit „Vorreiter“ für ein solches Regelwerk. Man sei bestrebt, „staatliches Handeln so transparent wie möglich zu machen“, so Strobl. Auch solle die Polizei damit „ein noch verlässlicherer Partner für die Medien und weiterhin eine solide Informationsquelle“ für die Bürger sein. Das Ministerium erklärte, die Anforderungen an die polizeiliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit seien immer komplexer geworden. Zudem unterliege gerade die polizeiliche Pressearbeit etwa beim Schutz persönlicher Daten oder bei einem anstehenden Strafverfahren besonderen Bedingungen. Diesen Aspekten trage der Pressekodex der Polizei nun Rechnung. Er sei eine Richtschnur für die komplette polizei­liche Medienarbeit. (epd)

Thüringer Landtag stimmt MDR-Staatsvertrag zu

Der Thüringer Landtag hat einer Neufassung des MDR-Staatsvertrags zugestimmt. Einem Gesetzentwurf stimmten in Erfurt neben den Fraktionen der Minderheitsregierung von Linken, SPD und Grünen auch die CDU-Abgeordneten zu. FDP und AfD votierten dagegen. Medien-Staatssekretär Malte Krückels (Linke) betonte die Unzufriedenheit Thüringens mit dem Zustand der Dreiländer-Anstalt. Das Land sehe sich weiter bei den Ausgaben nicht hinreichend berücksichtigt. Das liege auch am erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zukunft des Rundfunkbeitrags. Aus Thüringer Sicht sei es bedauerlich, dass kein Konsens über die Vertretung der freien Mitarbeiter in den Personalräten gefunden werden konnte. Krückels bezeichnete den Umgang mit den über 1.500 Mitarbeitenden als missbräuchlich. „Das sind keine Freien“, sagte er: „Das müssen feste Jobs werden.“ Allerdings betreffe dieses Problem nicht nur den MDR. Der bisherige Staatsvertrag stammt von 1991. Die Neufassung machte auch ein Urteil des Bundesver­fassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag nötig. (epd)