Japan: Homoeheverbot verfassungswidrig
Ein japanisches Gericht hat die fehlende rechtliche Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht in der nordjapanischen Stadt Sapporo erklärte am Mittwoch, gleichgeschlechtlichen Paaren den Zugang zu den Vorteilen der Ehe zu verbieten, verletze das in der Verfassung garantierte Recht auf Gleichbehandlung. Die Forderung der Kläger nach Entschädigung für erlittenes Unrecht wurde zwar abgewiesen. Die Richter kamen jedoch zu dem Schluss, dass sexuelle Orientierung keine bewusst gewählte Kategorie sei und daher kein Grund für Benachteiligung sein dürfe. Japan hat als einziger Staat in der Gruppe der sieben großen Industrienationen (G7) die Homoehe noch nicht anerkannt. (afp)
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