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brief des tages

Die Toten von Afghanistan

„Oberst Klein wurde zu Recht nicht angeklagt“, taz vom 17. 2. 21

Am 4. September 2009 kamen in der Nähe der afghanischen Stadt Kundus gut 100 Menschen, zumeist Bauern, ums Leben. Den Befehl zum Luftangriff hatte ein deutscher Bundeswehr-Oberst gegeben – der später zum General befördert wurde. Ein afghanischer Vater, der bei dem Angriff seine beiden Söhne verloren hatte, warf der Bundesrepublik Deutschland beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte deshalb massive Menschenrechtsverletzungen vor. Seine Klage wurde abgewiesen. Der Offizier sei zu Recht nicht von deutschen Gerichten angeklagt worden, denn er habe sich nichts zuschulden kommen lassen. Ist das Gerechtigkeit? Sind das die „westlichen Werte“, die unsere Politiker in Sonntagsreden häufig beschwören? Wird in Afghanistan seit 19 Jahren wirklich „unsere“ Freiheit verteidigt, wie dies seinerzeit der sozialdemokratische Verteidigungsminister Peter Struck behauptete? Für die 56 in Afghanistan zu Tode gekommenen deutschen Soldaten wurde ein „Ehrenhain“ eingerichtet – wo wird der afghanischen Opfer des Bundeswehreinsatzes gedacht?

Walter Ruffler, Bremen

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