brief des tages:
Die Toten von Afghanistan
„Oberst Klein wurde zu Recht nicht angeklagt“, taz vom 17. 2. 21
Am 4. September 2009 kamen in der Nähe der afghanischen Stadt Kundus gut 100 Menschen, zumeist Bauern, ums Leben. Den Befehl zum Luftangriff hatte ein deutscher Bundeswehr-Oberst gegeben – der später zum General befördert wurde. Ein afghanischer Vater, der bei dem Angriff seine beiden Söhne verloren hatte, warf der Bundesrepublik Deutschland beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte deshalb massive Menschenrechtsverletzungen vor. Seine Klage wurde abgewiesen. Der Offizier sei zu Recht nicht von deutschen Gerichten angeklagt worden, denn er habe sich nichts zuschulden kommen lassen. Ist das Gerechtigkeit? Sind das die „westlichen Werte“, die unsere Politiker in Sonntagsreden häufig beschwören? Wird in Afghanistan seit 19 Jahren wirklich „unsere“ Freiheit verteidigt, wie dies seinerzeit der sozialdemokratische Verteidigungsminister Peter Struck behauptete? Für die 56 in Afghanistan zu Tode gekommenen deutschen Soldaten wurde ein „Ehrenhain“ eingerichtet – wo wird der afghanischen Opfer des Bundeswehreinsatzes gedacht?
Walter Ruffler, Bremen
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen