Der Durchblick fehlt noch

Senat billigt Transparenzgesetz. Initiative und Linke fordern Nachbesserungen

Von Bert Schulz

Kurz vor Ende der Legislaturperiode geht der rot-rot-grüne Senat ein weiteres innenpolitisches Reformprojekt doch noch an: Am Dienstag hat er den Entwurf des Transparenzgesetzes gebilligt. Es soll den Bür­ge­r*in­nen ermöglichen, Zugang zu amtlichen Informationen zu bekommen. SPD, Grüne und Linke hatten sich darauf in ihrem Koalitionsvertrag verständigt. Darin heißt es: „Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz wird weiterentwickelt in Richtung eines Transparenzgesetzes mit der Maßgabe, dass nicht schützenswerte Daten in der Regel auf dem Berliner Datenportal zur Verfügung gestellt werden.“ Das Gesetz soll sowohl die Transparenz der Verwaltung erhöhen und damit auch deren Kontrolle verbessern, so die Senatsvorlage, gleichzeitig aber auch die öffentlichen Interessen und jene von privaten Dritten schützen. Sprich: Es regelt die Ausnahmen.

Und die haben es in sich, wie der Verband Mehr Demokratie moniert und von einer „Rolle rückwärts“ spricht. Denn der Entwurf sehe neue Ausnahmen vor, etwa bei Schulen und Hochschulen. „Kurz nach der Affäre um die Doktorarbeit von Franziska Giffey will der Senat Hochschulen weitgehend von Transparenzpflichten entbinden“, kritisiert Arne Semsrott, Vertrauensperson des Volksentscheids Transparenz und Projektleiter von FragDenStaat. Derartige Enthüllungen wären mit dem vorliegenden Entwurf nicht mehr möglich.

Auch Michael Efler, demokratiepolitischer Sprecher der Linksfraktion, sieht Verhandlungsbedarf. „Die Linksfraktion wird sich für grundlegende Verbesserungen des Gesetzentwurfes einsetzen“, sagte er der taz. Es könne nicht sein, dass der Senatsvorschlag teilweise hinter das bestehende Informationsfreiheitsgesetz zurückfalle. Wohl nächste Woche wird der Entwurf zur weiteren Bearbeitung ins Parlament eingebracht.