Griechenland nicht sicher für Geflüchtete
Dort drohten „unmenschliche und erniedrigende Behandlung“, so ein Urteil des OVG Münster
In Griechenland anerkannte Flüchtlinge dürfen einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster zufolge derzeit nicht dorthin abgeschoben werden. Die Entscheidung erging im Fall zweier Kläger aus Eritrea und Syrien, die in Griechenland internationalen Schutz erhalten hatten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte die Asylanträge der beiden Kläger als unzulässig ab und drohte ihnen die Abschiebung nach Griechenland an. Die Verwaltungsgerichte Arnsberg und Düsseldorf wiesen Klagen gegen diese Entscheidung ab, die Asylsuchenden zogen vor das OVG. Mit Erfolg. Eine Revision gegen das Urteil ließ das Gericht nicht zu. Laut den Urteilsbegründungen droht den Klägern im Fall der Abschiebung eine „extreme materielle Not“. Sie könnten weder in Aufnahmeeinrichtungen noch in Wohnungen oder Obdachlosenunterkünften unterkommen. Derzeit sei bereits eine „beträchtliche Zahl“ anerkannter Schutzberechtigter obdachlos. (afp)