Folter und Mord in Al-Khatib

Die deutsche Justiz und das Weltrechtsprinzip

Seit Ende April müssen sich erstmals weltweit zwei Mitarbeiter des Regimes von Syriens Machthaber Baschar al-Assad vor dem Oberlandesgericht Koblenz wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten. Der Hauptangeklagte, Anwar R., war ein ranghoher Mitarbeiter des Allgemeinen Geheimdienstes in Syrien und verantwortlich für das berüchtigte Gefängnis „Al-Khatib“ in Damaskus, was dem Prozess seinen Namen gab. In Al-Khatib sollen allein von April 2011 bis September 2012 systematisch Tausende Menschen gefoltert worden sein, manche seien an den Folgen gestorben.

Anwar R., 57, ist desertiert und als Flüchtling nach Deutschland gekommen. Die Bundesanwaltschaft hat ihn wegen 58-fachen Mordes und Folter in mindestens 4.000 Fällen, wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung angeklagt.

Da Syrien nicht Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofs ist und Russland und China mit einem Veto im UN-Sicherheitsrat verhindert haben, dass der Gerichtshof trotzdem tätig wird, ist ein Vorgehen auf nationaler Ebene möglich. In Deutschland ist dies möglich, weil im hiesigen Völkerstrafrecht das sogenannte Weltrechtsprinzip verankert ist. Danach kann die deutsche Justiz Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch dann verfolgen, wenn weder Täter noch Opfer Deutsche sind.

In Koblenz haben inzwischen zahlreiche Folterüberlebende aus Al-Khatib ausgesagt, auch Zeugen aus dem System selbst. Zudem wurden die sogenannten Caesar-Files erstmals weltweit als Beweismittel in einen Prozess eingebracht. Es sind mehr als 50.000 Fotos, die ein ehemaliger syrischer Militärfotograf mit dem Decknamen Caesar von getöteten Gefangenen machte und die anschließend aus Syrien herausgeschleust wurden. (sam)