Kein Volksbegehren
: Krankenhäuser kränkeln weiter

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat ein 2018 gestartetes Volksbegehren für bessere Krankenhäuser als unzulässig eingestuft. Die Gesetzgebungskompetenz zur Regelung der Mindestausstattung aller Krankenhausbereiche mit Personal liege beim Bund und nicht beim Land, entschied das Gericht am Donnerstag. Es schloss sich damit der Haltung des Senats an, der einen von der Initiative erarbeiteten Gesetzentwurf aus denselben Gründen abgelehnt hatte. Die Initiative „Gesunde Krankenhäuser“, die auch von der Gewerkschaft Verdi mitgetragen wird, fordert unter anderem verbindliche Personalschlüssel in der Pflege und mehr Geld für Kliniken. Sie hatte ihren Gesetzentwurf 2018 mit 47.000 Unterschriften bei der Innenverwaltung eingereicht und die Zulassung eines Volksbegehrens beantragt. Gut ein Jahr später lehnte der Senat das ab und rief das Verfassungsgericht an. (dpa)