Vorteilsnahme doch bestraft

Im Wiederholungsprozess um die „Dolmetscheraffäre“ beim Landeskriminalamt (LKA) hat das Landgericht gestern zwei suspendierte Polizeibeamte wegen Vorteilsnahme zu Bewährungsstrafen von jeweils sechs Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte einen Freispruch vom August 2003 gegen die Angeklagten aufgehoben. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass sich die Beamten 1998 eine Reise zu einem Basketballspiel in die USA hatten vorfinanzieren lassen. Ein für das LKA tätiger Türkisch-Dolmetscher legte die Reisekosten aus, die Beamten erstatteten den Betrag von jeweils 1.000 Euro erst rund vier Wochen später zurück. Das Gericht betonte, Beamte dürften keine auch noch so geringen Vorteile annehmen. Anstatt über Wochen in der Schuld des Dolmetschers zu stehen, hätten die Angeklagten die Kosten vor Reiseantritt begleichen müssen. Nach Ansicht der Richter hat das Verhalten der Beamten zu einem Ansehensverlust der Polizei geführt. Das Urteil müsse daher auch Signalfunktion haben. DDP