zitat der woche
:
„Das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen ist untersagt“
die gegenrede
:
„Ein derart umfassendes Feuerwerksverbot ist keine objektiv notwendige Infektionsschutz-Maßnahme“
Mit dieser Begründung hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg das Feuerwerksverbot in der niedersächsischen Coronaverordnung außer Vollzug gesetzt
Paragraf 10 a, Absatz 2, der niedersächsischen Coronaverordnung