Holsten will Babyverkauf einschränken

Online-Werber*innen setzen auf Posing mit Kleinstkindern. Kritik daran übt die Medienaufsicht

Medienaufseherin Cornelia Holsten fordert eine Debatte über die Praxis von Influencern, mit Babyfotos in sozialen Netzwerken zu posieren und nebenbei für ein Produkt zu werben. Es dürfe nicht eine Generation heranwachsen, „die mit einer eigenen Vergangenheit im Netz leben muss, ohne darüber aktiv entschieden zu haben“, schreibt die Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt in einem Beitrag für den Fachdienst epd medien.

Holsten bringt eine neue Regelung ins Gespräch, nach der das Gesicht von unter Dreijährigen im Influencer-Marketing nicht gezeigt und der echte Name nicht angegeben werden dürfe. Sinnvoll sei es auch, keine Aufnahmen im Kinderzimmer mehr zuzulassen. „Einer Über-Kommerzialisierung der Kindheit sollten wir nicht tatenlos zusehen“, so Holsten.

Nach Holstens Analyse gibt es bisher keine regulatorischen Eingriffsmöglichkeiten bei dieser Praxis. Laut Jugendarbeitsschutzgesetz sei die Beschäftigung von Kindern grundsätzlich verboten, für Drei- bis Sechsjährige dürften Ausnahmeregelungen für bis zu zwei Stunden täglich erteilt werden.

Regelungen für Kinder unter drei Jahren suche man in dem 1976 konzipierten Gesetz vergeblich. Es sei aber keine Lösung, nun auch Ausnahmen für Kleinkinder aufzunehmen. „Kinder unter drei Jahren sind uneingeschränkt schutzbedürftig und von Fürsorglichkeit abhängig“, betont die ehemalige Richterin und Rechtsanwältin.

Auch der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag bietet nach ihrer Einschätzung keinen Anknüpfungspunkt. Werbung dürfe demnach zwar keine direkten Kaufappelle an Kinder beinhalten oder das besondere Vertrauen ausnutzen, das Kinder zu Eltern, Lehrern und anderen Vertrauenspersonen haben, die einschlägigen Influencer-Posts richteten sich aber in erster Linie an junge Eltern, so Holsten. (epd/taz)