Schutz für Whistleblower

Justizministerin legt Gesetzent­wurf vor, Zustimmung der CDU offen

Von Christian Rath

In Deutschland soll bald ein „Gesetz zum Schutz hinweisgebender Personen“ beschlossen werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) liegt der taz vor. Am Freitag begann die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung.

Wer in seinem Unternehmen einen Skandal aufdeckt, soll sich nicht mehr vor Kündigung und anderen Repressalien fürchten müssen, so der Grundgedanke des Gesetzentwurfs. Das Gesetz soll nicht nur in der Privatwirtschaft gelten, also etwa bei Autokonzernen, Wurstfabriken oder Pflegeheimen, sondern auch bei Behörden und der Bundeswehr. Geschützt werden deshalb auch BeamtInnen, SoldatInnen und RichterInnen. Bisher basierte der Schutz von WhistleblowerInnen in Deutschland nur auf vereinzelten Gerichtsurteilen.

Der Anstoß für eine gesetzliche Regelung kommt von der EU. 2019 wurde auf EU-Ebene eine Richtlinie zum Schutz von WhistleblowerInnen beschlossen, die bis Dezember 2021 in nationales Recht umzusetzen ist. Sie gilt aus Kompetenzgründen allerdings nur für die Aufdeckung von Missständen, die gegen EU-Recht verstoßen. Mit dem Gesetzentwurf des Justizministeriums sollen nun auch Verstöße gegen deutsches Recht gefahrlos gemeldet werden können. Dies gilt jedenfalls immer, wenn eine Vorschrift so wichtig ist, dass den Verantwortlichen bei Verstößen Strafen oder Bußgelder drohen. Es ist aber noch nicht sicher, ob auch die Union den Entwurf so mitträgt. Der Kabinettsbeschluss ist für Anfang 2021 geplant.