Einigung über EEG-Novelle: Ökostrom-Ausbau wird einfacher
Union und SPD einigen sich auf zahlreiche Nachbesserungen beim EEG. Doch die Frage, wie viele Anlagen entstehen sollen, wird vertagt.
Auf die beschleunigte Produktion von Ökostrom haben sich Union und SPD im Bundestag geeinigt. Im Vergleich zum Gesetzentwurf von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) wollen sie unter anderem kleinere Solaranlagen auf Hausdächern besser unterstützen, die gemeinsame Produktion von Solarstrom auf Miethäusern erleichtern und ältere Windräder vor der Abschaltung bewahren. „Der Ausbau der Erneuerbaren Energien kann weiter Fahrt aufnehmen“, sagte der SPD-Abgeordnete Timon Gremmels.
Altmaier hatte Ende August einen Entwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgelegt. Elektrizität vor allem aus Wind-, Solar- und Biomassekraftwerken soll Kohle- und Atomstrom schneller ersetzen, damit der Ausstoß klimaschädlicher Abgase sinkt. Expert:innen von Union und SPD hatten den Entwurf allerdings als unzureichend kritisiert. Den nun gefundenen Kompromiss können das Parlament am Donnerstag und der Bundesrat am Freitag beschließen.
Verbesserungen soll es beispielsweise für Photovoltaik-Module auf Hausdächern geben. „Künftig ist der Eigenverbrauch von Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 30 Kilowatt (kW) von der EEG-Umlage befreit“, hieß es in einer Zusammenfassung der Union. Dadurch sinken die Kosten für die Betreiber der Solarkraftwerke, und es wird attraktiver, sie zu installieren. Die Menge des produzierten Sonnenstroms nimmt zu.
Hilfreich für den Ausbau dürfte auch sein, dass kleine Anlagen zunächst nicht mit neuer Messtechnik ausgestattet werden müssen. So brauchen alte Dachanlagen bis zu 7 Kilowatt Leistung erst mal keine teuren, intelligenten Stromzähler (Smart Meter), erklärte der CSU-Abgeordnete Andreas Lenz. Das ermöglicht Hausbesitz:innen, die Solar-Module weiterzubetreiben, einen Teil des Stroms selbst zu verbrauchen und den Rest ins öffentliche Netz einzuspeisen.
Außerdem sollen große Dachanlagen auf Gewerbedächern erst ab 750 Kilowatt Leistung zwingend mittels Ausschreibungen gefördert werden. Die Betreiber können sich ebenfalls für eine Kombination mit der festen gesetzlichen Vergütung entscheiden. Gremmels verbindet damit die Hoffnung, dass in diesem Marktsegment mehr Solaranlagen entstehen.
Insgesamt haben die Energiepolitiker:innen vereinbart, die Ausbaumengen gegenüber der bisherigen Planung anzuheben. Das wird auch deshalb nötig, weil die Europäische Union in der vergangenen Woche entschieden hat, dass bis 2030 schon 55 Prozent des klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoßes im Vergleich zu 1990 wegfallen sollen. Bisher lag das Ziel bei 40 Prozent. Die Folge für Deutschland: Hier wird mehr Ökostrom gebraucht. Den dafür erforderlichen steileren Ausbaupfad will die Koalition nun aber erst im Frühjahr festlegen. Die notwendigen Änderungen seien „nicht über Nacht“ umzusetzen, teilte SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch zur Begründung mit.
Industrie wird vor Nachzahlungen geschützt
Neben der Solar- wird dabei die Windenergie eine wichtige Rolle spielen. Damit das klappt, wollen Union und SPD alte Windräder länger in Betrieb halten. Für viele von ihnen wäre ab Anfang 2021 Schluss, weil sie dann nach 20 Jahren keine finanzielle Förderung mehr erhalten. Nun soll es Übergangslösungen geben. Wie die Agentur dpa berichtete, könnten alte Windräder anfangs einen Cent pro Kilowattstunde als Umlage zusätzlich zu den Einnahmen bekommen, die sie durch den Stromverkauf am Markt selbst erzielen. Unter anderem dadurch sei erst einmal der „Unsinn abgewendet, dass funktionsfähige Anlagen abgeschaltet werden“, sagte Umweltministerin Svenja Schulze (SPD).
Freuen können sich auch zahlreiche Großunternehmen, die in der Vergangenheit Strom von externen Kraftwerken als Eigenstrom deklariert hatten und damit die Ökostromumlage gespart hatten. Dieses rechtlich fragwürdige Vorgehen soll nun nachträglich legalisiert werden, so dass den Unternehmen hohe Nachzahlungen erspart bleiben.
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