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Gesetzesnovelle

Bürgeranträge sind in Bremen laut einer Gesetzesnovelle künftig auch zu finanzwirksamen Themen zulässig. Und sie werden erleichtert: Für die Zulassung der Anträge auf Landesebene wird das bisherige Quorum auf 2.500 halbiert, auch für die Stadtbürgerschaft reichen 2.500 Unterschriften. (taz)

Gesetzesentwurf

Bürgerschaftspräsident Frank Imhoff (CDU) hat den Gesetzesentwurf zur Beteiligung des Parlamentes an Coronaverordnungen kritisiert, weil sich die Bürgerschaft erst nach Inkrafttreten der Verordnungen damit befassen kann. Das sei, so Imhoff, bereits jetzt möglich. (taz)