ARBEITSLOSENGELD II: Erbschaft führt zur Kürzung
KOBLENZ | Der Erhalt einer Erbschaft führt zur Kürzung beim Arbeitslosengeld II. Das entschied das Sozialgericht Koblenz (Az: S 6 AS 1070/08). Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich um Einkommen, das auf die staatlichen Leistungen anzurechnen sei. Die Klägerin hatte 6.500 Euro geerbt und machte geltend, dass der Betrag unterhalb der Vermögensfreigrenze für Hartz-IV-Empfänger liegt. Das Gericht wertete diesen jedoch als Einkommen, da sie das Geld erst während der Bedarfszeit erhalten hatte. (dpa/taz)
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