Überwacht wegen Plakat

Krach um Observierung eines Studenten in Göttingen: Innenministerium weist Vorwürfe der Grünen zurück

Im Vorfeld der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) über das niedersächsische Polizeigesetz am Mittwoch schlagen die Wellen hoch. „Ein Plakat reicht sicher nicht, um eine äußerst personalaufwändige Telefonüberwachung zu rechtfertigen“, sagt ein Sprecher des Innenministeriums. Die taz nord hatte über einen Göttinger Studenten berichtet, der observiert worden war, ohne dass er eine Tat begangen hatte. Das ist laut Polizeigesetz möglich, wenn die Polizei vermutet, so eine erhebliche Straftat verhindern zu können. Als Begründung war Daniel H. unter anderem die Gestaltung eines Plakats zugeschrieben worden, das zu einer Anti-Atom-Party einlud.

Als „unsinnig“ kritisierte der Sprecher des Innenministers auch die Vorwürfe der niedersächsischen Grünen. Die hatten den Lauschangriff als „unlauter“ bezeichnet, weil die Staatsanwaltschaft das Verfahren später eingestellt hatte. Vor einer vorbeugenden Telefonüberwachung wisse man „ja nie, was dabei herauskommt“, betonte der Sprecher. Natürlich habe es Hinweise gegeben, die die Überwachung rechtfertigten. Auch der Vorwurf der Grünen, Innen-Staatssekretär Roland Koller habe wahrheitswidrig behauptet, die Telefonüberwachung sei bislang nur bei zwei Fällen mit islamistischem Hintergrund angeordnet worden, treffe so nicht zu. Koller habe „gesagt, es gebe auch Fälle mit islamistischem Hintergrund“, erklärte der Sprecher. ksc