nachrichten
:

Foto: Soeren Stache / dpa

Gericht erlaubt Nazi-Demo

Das Verwaltungsgericht Bremen hat eine für Samstag geplante Demo rechter Kräfte mit Reichskriegsflaggen unter Auflagen zugelassen. Das von der Innenbehörde verhängte vollständige Verbot sei unverhältnismäßig, entschied das Gericht nach Mitteilung vom Freitag. Statt eines stundenlangen Marsches durch die Stadt dürfen die Demonstranten sich aber nur von 15 bis 18 Uhr auf dem Domshof versammeln. Aufgerufen zu der Demo haben die Partei Die Rechte und mehrere Landesverbände der rechtsextremistischen NPD. Sie wollen auch frühere Flaggen und Kriegsflaggen des Deutschen Reichs in Schwarz-Weiß-Rot zeigen. Damit wollen sie dagegen protestieren, dass deren öffentliche Verwendung in Bremen als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird. Bei dieser Kundgebung sei das Zeigen der Flaggen durch die Meinungsfreiheit gedeckt, befand das Gericht. Die Innenbehörde wolle noch am Freitag in die nächste Instanz gehen, kündigte eine Sprecherin an. Bei Redaktionsschluss gab es noch keine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts.(dpa)

Hausärzt*innen erbost

Zum wiederholten Male seit Beginn der Pandemie forderte am Freitag der Bremer Hausärzteverband den Senat zu klareren Strukturen für die Versorgung der Patient*innen auf. Dies gelte angesichts der jetzt anstehenden Infektzeit umso mehr. „Anstatt Urlauber und Gesunde zu Rachenabstrichen in die Praxen zu schicken, wäre es sinnvoller, die Hausärzt*innen vor vermeidbaren Belastungen zu bewahren und ausreichend Impfstoffe und Schutzmaterial zur Verfügung zu stellen“, sagte Hans-Michael Mühlenfeld, Landesvorsitzender der Hausärzte. „Die Regelungen sind oft uneinheitlich, von kurzer Dauer und unverständlich. Auch der allgemeine Aufruf von Seiten der Politik zur Grippeschutzimpfung bei gleichzeitigen regionalen Engpässen führt in vielen Praxen zu enormen Belastungen.“ Er habe keine Zeit, im Praxisalltag den Impfstoff „zu rationieren und auszurechnen, wer wann geimpft werden kann und wer nicht“. Mühlenfeld forderte zudem die· Möglichkeit von telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für 14 Tage und einen Honorar-Ausgleich für den erhöhten Arbeitsaufwand und die Kosten in den Praxen. (taz)