Gewalt ist Alltag jeder vierten Frau

Niedersächsische Wohlfahrtsverbände fordern mehr Geld für den Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt

Vor dem Hintergrund anhaltender Gewalt gegen Frauen fordern die großen Wohlfahrtsverbände in Niedersachsen einen Rechtsanspruch der Betroffenen auf Schutz und Hilfe bei gewalttätigen Übergriffen. Die Schutz- und Beratungseinrichtungen müssten zudem ausreichend, verlässlich und einzelfallunabhängig finanziert werden, erklärte die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen (LAG FW) in Hannover.

In der Arbeitsgemeinschaft sind die Arbeiterwohlfahrt, ­Diakonie und Caritas, das Rote Kreuz, der Paritätische Wohlfahrtsverband und die Jüdische Wohlfahrt zusammengeschlossen.

„Häusliche Gewalt ist und bleibt ein großes Problem, und das darf unsere Gesellschaft nicht dulden“, sagte die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Birgit Eckhardt. Jede vierte Frau sei in Deutschland von Gewalt betroffen. Nach Angaben der ­Diakonie wurden in Deutschland im Jahr 2018 fast 115.000 Frauen Opfer versuchter und vollendeter Gewalt. In Partnerschaften, in denen Gewalt durch Vergewaltigung, sexuelle Übergriffe und sexuelle Nötigung ausgeübt wurde, waren die ­Opfer zu 98,4 Prozent weiblich. „Und das völlig unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, sozialer Gruppe und Bildungsstand.“ Frauen erlebten körperliche, sexualisierte und psychische Gewalt, überwiegend durch ihren Partner oder Ex-Partner.

Frauen müssen für Schutz zahlen

Oft litten die Betroffenen jahrelang, bevor sie Hilfe und Schutz suchten, sagte Eckhardt: „Gemeinsam mit ihnen leiden häufig die eigenen Kinder.“

Die Finanzierung der Schutz- und Hilfeeinrichtungen gleiche „einem bunten Flickenteppich, der weder ausreichend noch verlässlich ist“. Viele betroffene Frauen blieben von Hilfe ausgeschlossen. Opfer häuslicher Gewalt würden zudem an den Kosten für ihren Schutz beteiligt. Dies mache die Gewalt zu einem individuellen, persönlichen Problem, sagte Eckhardt: „Das muss sich dringend ändern.“

Die Sprecherin der Arbeitsgruppe erinnerte daran, dass Deutschland im Jahr 2017 die sogenannte Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt unterschrieben habe. An der Umsetzung hapere es aber noch. (epd)