Gas: Nichtzahler bekommen Recht

DORTMUND taz ■ Die „Gaspreisrebellen“ haben einen ersten Sieg errungen: Die Dortmunder Energie- und Wasserwerke dürfen zwei „Zahl-Verweigerern“ nicht das Gas abdrehen. Ihr Anwalt Reinhard Weeg bewirkte eine einstweilige Verfügung gegen die Drohung der Dortmunder Energie- und Wasserwerke mit der Auflage, ein klärendes Hauptverfahren führen zu müssen. „Die Auflage erfüllen wir gerne“, sagte Weeg, der nun in den nächsten vier Wochen eine privatrechtliche Klage gegen die DEW am Dortmunder Landgericht einreicht. Dabei müsse der Versorger seine komplette Bilanz offen legen und zeigen, wie bei einem Einfuhrpreis von 1,2 Cent pro Kilowattstunde ein Verbraucherpreis von 3,7 Cent im günstigsten Tarif zustande kommt. Seit der Preiserhöhung im Herbst letzten Jahres zahlen zahlreiche Kunden den Gasanbietern die zusätzlichen Kosten nur unter Vorbehalt oder verweigern komplett die Zahlung. RAG