petition der woche
: Der Katzenjammer soll ein Ende haben

Anlass der PetitionIn Brandenburg dürfen Jäger Katzen erschießen – ganz legal

Das wollen die Initiatoren Schutz für streunende Katzen und Hunde

Das wollen sie nicht Rabiate Jäger, die draufballern

Es gibt immer mal wieder Berichte von Hundehassern, die Rasierklingen, Giftköder oder Nägel in Parks oder auf Gehsteigen verteilen, um Hunde zu verletzen oder sie zu töten. Dass es auch Katzenfeinde gibt, die Katzen absichtlich mit einem Gewehr erschießen, ist dagegen eher ungewöhnlich – und überraschenderweise legal. Der Landestierschutzverband Brandenburg startete deshalb eine Petition, die das sofortige Jagdverbot von Hunden und Katzen in Brandenburg fordert.

Auf das strittige Gesetz wurde der Verband durch einen Facebookpost auf der Seite des „Bürgervereins Pro Fuchs Hessen“ aufmerksam. Dort prahlte ein Hobbyjäger, der eigentlich als Gärtner beim Freizeitpark Tropical Islands in Brandenburg arbeitet, dass er 28 Katzen in den Katzenhimmel befördert habe. Diese hätten „nichts in der Landschaft verloren“ und seien „eine einzige Pest“. Katzenbesitzer*innen, die ihre Katzen frei rumlaufen lassen, bezeichnete er als „unverantwortliche Egoisten“. Der Post sorgte für Aufregung in den sozialen Medien, Besucher*innen von Tropical Islands beschwerten sich bei der Geschäftsführung. Die distanzierte sich von den Aussagen ihres Mitarbeiters und stellte ihn frei.

Dass der Hobbyjäger mit dem Töten von 28 Katzen keine Straftat beging, ist im §40 des Brandenburger Jagdgesetzes festgeschrieben. Dieses erlaubt „zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigen Personen (…) wildernde Hunde und streunende Katzen zu töten“. Als „wildernd“ und „streunend“ werden Hunde und Katzen definiert, die sich im Jagdbezirk mehr als 200 Meter von der nächsten Wohngegend entfernt aufhalten.

„Vor allem in ländlichen Regionen kommt es aber vor, dass sich Katzen in einem Umkreis von fünf Kilometern bewegen“, sagt Rico Lange vom Landestierschutzverband Brandenburg. Er war selbst überrascht, als er von dem Gesetz erfuhr – und startete mit seinen Kolleg*innen die Petition. Diese haben mittlerweile über 4.400 Menschen unterschrieben. Neben dem Jagdverbot fordern die Tierschützer*innen eine neue Definition der Begriffe „wildernd“ und „streunend“. Außerdem soll dem rabiaten Hobbyjäger die Jagdberechtigung entzogen werden.

Auch Stella Beckers vom Jagdverband Brandenburg verurteilt das Verhalten des Mannes. „Eigentlich weiß jeder Jäger, dass er nicht wahllos auf Katzen und Hunde schießen darf.“ Trotzdem hält der Verband an dem Gesetz fest. Es diene grundsätzlich dem Artenschutz, so Beckers. Wenn es in den Wäldern zu viele streunende Katzen gebe, die beispielsweise die Nester von Bodenbrütern wie Rebhühnern, Fasanen oder seltenen Singvogelarten zerstörten, dann sollte es Jäger*innen gewährt sein, diese Katzen zu erschießen. Eine Überpopulation von streunenden Katzen gebe es zwar derzeit nicht, aber für den Fall der Fälle solle das Gesetz bestehen bleiben.

„Es gibt andere Wege, eine Überpopulation zu vermeiden“, sagt dazu Rico Lange. Sein Verband stelle regelmäßig Katzenfallen auf, um streunende Katzen zu fangen, zu kastrieren und wieder im Wald auszusetzen.

In Nordrhein-Westfalen und im Saarland wurde die Katzenjagd bereits verboten. Ende September wollen die Brandenburger Tierschützer*innen ihrer Landesregierung einen Vorschlag machen, wie das Gesetz geändert werden sollte. Sabina Zollner