WAS MACHT EIGENTLICH ... das Berliner Label Aggro?
: Krass das Verwaltungsgericht beschäftigen

Alter, der Rapper Sido ist wirklich voll „aggro“. Aber nur weil ein Schüler die intellektuellen Ergüsse – nein, Sido, das hat nichts mit Schwänzen zu tun – des Musikers während einer Klassenfahrt ordentlich laut aufdrehte, muss man doch nicht gleich vor Gericht ziehen, oder?

Von vorn: Klausi (wir nennen ihn einfach mal so) hörte in einer Jugendherberge Sidos Klomucke. Der Lehrer fand das gar nicht toll. Dabei ist sind seine Texte so gehaltvoll und lehrreich, etwa der Arschf*cksong! Irgendeiner muss ja mal sagen, wie der Hase rammelt, Entschuldigung, wie er läuft. Der Schüler wollte, dass Sidos Worte alle hören können. Deshalb hat er mit dem Knüppel – also der Fernbedienung – den Ghettoblaster ganz laut gedreht. Daraufhin hat der Lehrer dem Knirps, der wohl auch so ein genitaler – sorry – genialer Gangsta-Rapper wie Sido werden möchte, einen Klassenverweis erteilt.

Nur wären Sidos Fans nicht Sidos Fans, wenn sie nicht Widerstand üben würden. Deshalb fand sich der Fall jetzt vor dem Landgericht wieder. Der Richter schwang auch gleich seinen großen, braunen Hammer (das ist aber jetzt nicht der Beginn von Sidos „Neger, bums mich“). Und: Der Schüler bekam Recht. Ausnahmsweise nicht, weil er den riesigsten Piepmatz hatte, sondern weil die bösen Lieder zum Zeitpunkt des Phallus, pardon, des Falles noch nicht indiziert waren. Außerdem habe die Schule das Hören dieser Musik ja nicht verboten, so das Gericht in einer Mitteilung vom Dienstag. Die Lehrer sollen in Zukunft bloß nicht so steif sein. Nein, Sido, wir meinen das anders als du. mam
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