Uschi Glas klar angeschmiert

Die Schauspielerin bekommt kein Schmerzensgeld vom Land. Das entschied gestern das Landgericht. Glas hatte geklagt, weil Polizisten ihre Ausweisdaten bei Ermittlungen gegen Pornoanbieter nutzten

VON TANIA GREINER

Uschi Glas kann sich freuen. Seit gestern ist klar: Mit Pornoseiten hat die Schauspielerin nichts zu tun. Das ergab das Urteil von Anne-Kathrin Becker, Richterin am Landgericht. Zufrieden ist Glas dennoch nicht. Denn die Richterin wies die Klage der 61-jährigen Schauspielerin auf mindestens 20.000 Euro Schadensersatz gegen das Land Berlin entschlossen zurück. Es liege keine schwerwiegende Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte vor.

Uschi Glas hatte Anfang Mai die Berliner Polizei auf Schmerzensgeld verklagt. Eine Boulevardzeitung hatte getitelt „Mit dem Ausweis von Uschi Glas auf Sex-Seite“, weil zwei Kriminalkommissare sich mit den Ausweisdaten der Schauspielerin auf pornografischen Webseiten eingeloggt hatten. Die Beamten taten dies allerdings nicht zum privatem Vergnügen, sondern in einem Ermittlungsverfahren gegen einen Betreiber von Pornoseiten. Sie wollten damit demonstrieren, dass sich auch Minderjährige mit Daten eines beliebigen Erwachsenen auf den Seiten einloggen können. Glas hatte im Jahr 2000 für ein Interview in einer Schweizer Illustrierten ihren Personalausweis samt Nummer zur Veröffentlichung freigegeben. Das nutzten die Kriminalkommissare für ihre Ermittlungen.

Als sich im vergangenen Jahr der Anbieter der Pornoseite vor Gericht verantworten musste, spielte auch die Polizeiakte eine Rolle. In diesem Zusammenhang wurde die Verwendung der Daten von Uschi Glas im Gerichtssaal bekannt. Ihr Anwalt Markus Roscher sah darin gestern „ein eindeutiges datenschutzrechtliches Vergehen“, das den Namen und den Ruf seiner Mandantin stark geschädigt habe.

Die Richterin war da allerdings anderer Meinung. Denn die gestrige Verhandlung im Landgericht ergab: Die persönlichen Daten von Uschi Glas sind nicht wirklich für polizeiliche Ermittlungen zum Pornosurfen missbraucht worden. Soll heißen, die beschuldigten Beamten hätten sich nicht mit den Daten der Prominenten auf Sexseiten eingeloggt, so die Richterin. Ihre Daten seien lediglich durch ein Entschlüsselungsprogramm des Landeskriminalamtes „gejagt“ worden. Das Programm ermittelt, ob Geburtsdatum, Behördenkennung und Ausweisnummer zu einer realen Person gehören.

„Nur in diesem Punkt wurden die Ausweisdaten von Uschi Glas verwendet“, sagte Verteidiger Ulrich Franz vor Gericht. Die Beamten hätten damals schon zuvor ausreichend bewiesen, dass es für Minderjährige ein Leichtes ist, an persönliche Daten von Erwachsenen zu gelangen. So sei es gar nicht mehr erforderlich gewesen, sich auf den Pornoseiten einzuloggen.

Eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, argumentiert die Richterin weiter, könne sich somit nur aus der Berichterstattung in den Medien ergeben. „Aus den vorgelegten Zeitungsberichten geht eindeutig hervor, dass nicht Frau Glas selbst auf die verfänglichen Internetseiten zugegriffen hat“, begründete Richterin Becker ihr Urteil. In allen Berichten sei klar herausgestellt worden, dass die Daten für ein polizeiliches Ermittlungen gegen einen Straftäter verwendet wurden. Deshalb sei für die Klägerin keineswegs ein abträgliches Bild entstanden.

Durch die erneute Niederlage vor Gericht wird nun auch das Bild der Schauspielerin ramponiert. Erst im Frühjahr hatte sie vergeblich vor dem Landgericht gegen die Stiftung Warentest geklagt. Die hatte eine von Glas vermarktete Hautcreme mit „mangelhaft“ bewertet.

Dank ihrer jüngsten Klage präsentiert sich Glas nun auch im Internet nicht wirklich musterhaft. Wer ihren Namen zusammen mit dem Wort „Porno“ googelt, stößt auf über 20.000 Treffer.