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LESERINNENBRIEFE

Artisten in der Fußgängerzone

■ betr.: „SPD will Radler strafen“, taz.hamburg vom 31. 7. 12

Kommt nach Ottensen, ihr Radler, jung und alt – hier dürft ihr machen, was ihr wollt. Polizei? Strafzettel? Hier begegnet man wochenlang keinem Polizeibeamten, manchmal stehen auch zwei am Spritzenplatz und klönen, während sich nur Schritte entfernt die Fahrradartisten austoben – nicht auf der Straße, in der Fußgängerzone.

Was darf der Radler? Fahren mit dem Handy am Ohr, das Kleinkind auf dem Lenker; Geschicklichkeitsfahren zwischen Fußgängermassen – seht her: so schnell und die Oma doch nicht angetippt; ohne Licht fahren – das macht ungefähr die Hälfte, die anderen sind wohl zu ängstlich.

Und dann gibt es noch die Große Rainstraße: Da liegen nebeneinander – von Ost nach West – breiter Fußweg, schmale Fahrbahn (Einbahnstraße), Radweg, breiter Fußweg. Radler nutzen alle vier Bahnen, in beiden Richtungen, wohlgemerkt.

Ja, ich bin auch Radler, und hier in Ottensen ist Mensch oft geradezu gezwungen, eine Strecke weit einen Bürgersteig zu benutzen (Einbahnstraßen, Kopfsteinpflaster mit unvergossenen Fugen). Aber Mensch kann auch vorsichtig fahren, vor Überholmanövern ein kurzes Klingelzeichen geben, Handzeichen beim Abbiegen … Das alles, lieber ADFC sollte selbstverständlich sein, ist aber aus der Mode gekommen.  JÜRGEN SIELER

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