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Shisha-Bars dürfen wieder öffnen

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat einem Mann Recht gegeben, der seine Shisha-Bar wieder­ öffnen will. Nachdem er bereits im Juni erfolglos geklagt hatte, gab ihm das OVG nun Recht: Der Nutzen der Schließung im Rahmen des Infektions­geschehens stehe nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu den Belastungen der Betreiber. Es sei nicht hinreichend plausibel dargelegt worden, warum die Infektionsgefahr dort höher sein soll, als in Bars oder Raucherkneipen. Insbesondere sei das Argument, Shishas produzierten eine erhebliche Menge Wasserdampf, nicht nachvollziehbar dargelegt. (taz)

Ärztekammer kritisiert CDU

Die Bremer Ärztekammer kritisiert die Forderung der Bremer CDU-Fraktion, das Besuchsverbot in Krankenhäusern aufzuheben. Eine Aufhebung des wegen Corona geltenden Besuchsverbots gefährde die Kranken und das dringend notwendige Personal. Die steigenden Infektionszahlen und die jüngsten Ausbrüche auch in einer Klinik zeigten im Gegenteil, dass man die Vorsicht erhöhen müsse. Angesichts der durchschnittlichen sehr kurzen Verweildauer von wenigen Tagen sei das Besuchsverbot in Kliniken auch kein Problem. Zudem lasse die gültige Verordnung Einzelfallausnahmen ausdrücklich zu. (taz)