AfD-Chef Meuthen knapp bestätigt

Zunehmend Gegenwind: Antrag auf personelle Konsequenzen scheitert auf dem Parteikonvent nur knapp

Von Sabine am Orde

In der AfD wird der Gegenwind für Parteichef Jörg Meuthen immer stärker. Bei einer Sitzung des Konvents, einer Art kleinem Parteitag, stellte sich die Mehrheit der Mitglieder zwar hinter ihn – aber nur knapp. Ein Antrag, der Meuthen „unverantwortliche Spaltungsversuche“ vorwarf und personelle Konsequenzen forderte, scheiterte mit 27 zu 23 Stimmen.

Meuthen steht seit einer Weile in der Kritik, weil er versucht, den „Flügel“ etwas in die Schranken zu weisen. Das Netzwerk um Björn Höcke und Andreas Kalbitz ist offiziell aufgelöst, aber weiter aktiv. Hintergrund von Meuthens Initiativen ist unter anderem, dass der Verfassungsschutz den „Flügel“ als rechtsextrem eingestuft hat. In der AfD ist die Angst groß, auch die Gesamtpartei könnte unter Beobachtung gestellt werden.

Am Freitag hatte Meuthen vor dem Berliner Landgericht eine Schlappe einstecken müssen. Das Gericht hatte Kalbitz’ Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Annullierung seiner Mitgliedschaft, die der Bundesvorstand mit knapper Mehrheit beschlossen hatte, positiv beschieden. Bis zur Entscheidung, die nun das AfD-Schiedsgericht fällen muss, ist Kalbitz wieder Parteimitglied und kann auch seine Ämter unter anderem im Bundesvorstand wieder ausüben. Meuthen hatte den Antrag eingebracht und behauptet, dieser sei juristisch wasserfest. Wie sich am Freitag zeigte, war er das nicht. Meuthen hatte im Übrigen dabei, wie seine Geg­nerInnen auch, rein formal argumentiert – und nicht damit, dass Kalbitz ein Rechtsextremist ist.

Passend zum Konvent, in dem Meuthens Gegner zum Schlag gegen den Parteichef ausholen wollten, kursierte in der AfD dann plötzlich eine einstweilige Verfügung, die Meuthens einstiger Büroleiter Ralf Özkara unterzeichnet hat. Darin geht es um Unterstützung für Meuthen im Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg durch die Schweizer Goal AG, die die Bundestagsverwaltung als verbotene Annahme anonymer Spenden eingestuft und deshalb ein Bußgeld von 269.400 Euro verhängt hat. Einen Prozess dagegen hatte Meuthen in erster Instanz verloren. Der AfD-Chef hatte stets behauptet, nichts Genaueres über die Unterstützung gewusst zu haben. Özkara, der Meuthens Wahlkampf damals gemanagt hatte, behauptet in der eidesstattlichen Erklärung nun, Meuthen habe zu ihm gesagt habe: „Hängen Sie das nicht an die große Glocke. Ist ein bisschen heikel, weil diese Geschichten aus der Schweiz kommen.“ Ist das wahr, hätte Meuthen bislang gelogen. Er selbst erinnert sich nach eigenen Angaben an entsprechende Aussagen Özkara gegenüber nicht.