Träger will Suchtklinik in Wandsbek erstreiten

SUCHTHILFE Verein Jugendhilfe klagt gegen Bezirksamt. Anwohner fürchten Dealer in Schulnähe

Der Verein versichert, dass eine Gefährdung durch die Suchtklinik „faktisch ausgeschlossen“ werden kann

Der Verein Jugendhilfe geht gerichtlich gegen die Entscheidung des Bezirksamts Wandsbek vor, zwei geplante Suchthilfeeinrichtungen nicht zu genehmigen. Nachdem das Verwaltungsgericht Hamburg eine Klage des Vereins abgelehnt hatte, hat Jugendhilfe nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Mit diesem juristischen Schritt hoffe der Träger, die Einrichtungen in der Witthöfft- und Schädlerstraße doch noch verwirklichen zu können, sagt die Jugendhilfe-Geschäftsführerin Christine Tügel.

„Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts halten wir für falsch, weil sie ein Gefährdungspotenzial unterstellt, ohne sich auf Tatsachen zu stützen“, sagt Tügel. So würden die Einrichtungen nur Klienten aufnehmen, die bereits im Vorfeld einen körperlichen Entzug gemacht hätten. In der Fachklinik sollen sie dann auf ein Leben ohne Suchtmittel vorbereitet werden.

Obwohl der Verein versichert, dass eine Gefährdung von Schülern der umliegenden Schulen durch die Einrichtung „faktisch ausgeschlossen werden“ kann, folgte das Bezirksamt im August den Bedenken der Gegner. Aus Angst vor Dealern in ihrem Viertel sammelte eine Bürgerinitiative, bestehend aus Elternräten von drei Schulen und einer katholischen Kita, Unterschriften gegen die Suchtklinik.

Selbst ein runder Tisch mit Gegnern, Befürwortern und Experten brachte die besorgten Eltern nicht von ihrem Widerstand ab. Da half auch nicht, dass sich Gesundheitssenator Dietrich Wersich (CDU) im Vorfeld für die Einrichtung stark gemacht hatte.

Das Projekt sollte mit vier Millionen Euro aus dem Hamburger Konjunkturprogramm gefördert werden. Nun müssen die Richter entscheiden, ob die Suchtklinik in Wandsbek eingerichtet wird.

UTA GENSICHEN