Zu beengt

Wegen der Abstandsregeln bemängelt Gericht die Wohnsituation in einer Gemeinschaftsunterkunft

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat die Unterbringung eines Asylbewerbers in einer brandenburgischen Gemeinschaftsunterkunft mit Blick auf das Corona-Abstandsgebot bemängelt. Seine Wohnverhältnisse ständen nicht in Einklang mit der derzeit gültigen brandenburgischen Sars-CoV-2-Umgangsverordnung, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.

Durch „den Verbleib in einem Gemeinschaftszimmer mit beliebigen Dritten, in dem das Abstandsgebot (...) nicht einzuhalten ist“, sei der Mann in der Unterkunft in Müncheberg im Landkreis Märkisch-Oderland „einem erhöhten Risiko“ ausgesetzt, sich mit dem Coronavirus zu infizieren. Über den Fall hatte zuvor die Märkische Oderzeitung berichtet. Der Geflüchtete lebt gemeinsam mit zwei anderen Bewohnern in einem rund 24 Quadratmeter großen Zimmer, das außerdem noch zwei weitere Bewohner als Durchgangszimmer nutzen.

Der Mann hatte sich vor Gericht gegen die Wohnsitzauflage gewendet und wollte während der Corona-Pandemie außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft untergebracht werden. Darauf besteht jedoch laut Gericht kein Anspruch – der Antrag des Manns wurde abgelehnt. Er könne jedoch eine Einzelunterbringung beantragen, so der Hinweis des Richters. Das Sozialministerium will jetzt den Beschluss prüfen, in erster Linie sei jedoch die Kommune zuständig. (dpa)