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Prozess nach Gewalt auf AfD-ParteitagVerfahren gegen Aktivist:innen aus

In Oldenburg wurde das Verfahren gegen vier Antifaschist:innen eingestellt. Sie sollen AfDler auf einem Parteitag verletzt haben.

Drinnen der Prozess, draußen die Demo: AfD-Gegner:innen vor dem ehemaligen Landtag in Oldenburg Foto: dpa

Oldenburg taz | Ein altes, abgeschrabbeltes Feuerwehrauto mit Zirkusequipment steht vor dem Oldenburger Amtsgericht, aus einem Lautsprecher im Wagen kommt Musik. Dem Protestfahrzeug der Aktivist*innen stehen 15 Mannschaftswagen der Polizei gegenüber. Hier, am Amtsgericht, beginnt an diesem Mittwochmorgen der Prozess gegen vier Demonstrant:innen und Antifaschist:innen.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Körperverletzung gegen Mitglieder des Oldenburger AfD-Parteitags im Oktober 2018 vor. Die Angeklagten Christian K., Steffen M., Ronja O. und Ines R. hatten damals versucht, mit AfD-Funktionär:innen zusammen durch eine Hintertür in die Weser-Ems-Halle zu gelangen, um mit einer Theaterperformance gegen die AfD zu protestieren. Dabei sollen sie gewalttätig eingedrungen sein und die AfD-Funktionär:innen verletzt haben.

Die Angeklagten weisen den Vorwurf der Körperverletzung zurück und sprechen stattdessen von einem gewalttätigen Angriff der AfD-Funktionär:innen auf die Aktivist:innen. Als die vier sich zusammen mit zwei AfD-Parteitagsgästen durch die Tür hätten schieben wollen, hätten die AfDler sie angegriffen, sagt einer der Angeklagten aus. Ein Mann habe einem der Aktivist:innen auf den Kopf und ins Gesicht geschlagen und eine Aktivistin gegen die Wand gedrückt. Eine andere Antifaschistin, die durch die Tür ins Treppenhaus gelangt sei, sei dort von einem dritten Mann festgehalten und auf die Treppe gedrückt worden. Die Situation sei beendet worden, als die Polizei kam.

„Hier sitzen eindeutig die Falschen auf der Anklagebank“, sagt Ronja O. Das Verfahren gegen die AfD-Mitglieder wurde im Juli 2019 eingestellt. Dagegen haben die Anwälte der Antifaschist:innen Beschwerde eingelegt. Seitdem ruht das Verfahren, die Staatsanwaltschaft habe zunächst die Hauptverhandlung abwarten wollen, sagt die Rechtsanwältin eines Angeklagten. Ob es wieder aufgenommen wird, ist offen.

Die AfD verkörpert einen 'Extremismus der Mitte’ und ähnelt damit der NSDAP

Ronja O., Angeklagte vor dem Amtsgericht Oldenburg

Die vorsitzende Richterin Martina Sketta bittet zu Beginn der Verhandlung um eine schnelle Durchführung ohne „unnötige Fragen und überflüssige Anträge“ – dieser Wunsch wird erfüllt, noch vor der Mittagspause werden die vier Angeklagten unter Jubel von Unterstützer:innen draußen empfangen. Gericht, Verteidiger:innen und Angeklagte haben sich darauf geeinigt, das Verfahren gegen Auflagen einzustellen. Je nach Einkommen spenden die Angeklagten zwischen 150 und 500 Euro an die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschist:innen (VVN-BdA), SeaWatch und an den Verein Lückenlos e.V., der sich für Betroffene rechter Gewalt einsetzt.

Eine Verfahrenseinstellung sei kein Freispruch, erläutert ein Gerichtssprecher. Eine Beweisaufnahme hätte aber absehbar nur eine geringe Schuld ergeben. Mit der vorläufigen Einstellung des Verfahrens – endgültig eingestellt wird erst, wenn das Geld an die Organisationen geflossen ist – fällt auch das Anhören der Zeug:innen weg.

In einer Stellungnahme hatte der damalige Pressesprecher der AfD-Fraktion im niedersächsischen Landtag, Benjamin Günther, geschrieben, die AfD-Ordner seien mit „erheblicher Gewalteinwirkung regelrecht von hinten angesprungen, gewürgt und getreten“ worden. Einer der involvierten Ordner trat in dem Verfahren zunächst als Nebenkläger auf, nahm die Klage dann aber wieder zurück.

Über die Einstellung des Verfahrens sei durchaus diskutiert worden, sagt der Angeklagte Christian K. der taz später. Im Zweifelsfall wären die Demonstrant:innen auch bereit gewesen, in die nächste Instanz zu gehen. Auch wegen des finanziellen Risikos im Falle einer Niederlage hätten sie sich jedoch entschieden, die relativ geringe Strafe anzunehmen.

Wegen des „besonderen öffentlichen Interesses“ und des Infektionsschutzes war ein größerer Saal für die Verhandlung gewählt worden: im Alten Landtag, also dem Landtag, in dem 1932 die NSDAP zum ersten Mal die absolute Mehrheit bekam. In ihrer Prozesserklärung zitieren die Antifaschist:innen deshalb den Historiker Andreas Wirsching: „Die AfD verkörpert einen 'Extremismus der Mitte’ und ähnelt damit der NSDAP“, liest Ronja O. vor.

Die Akustik im großen Saal ist miserabel, die Plätze sind rar: Nur vier Pressevertreter:innen und zehn Besucher:innen sind zugelassen. Auch die taz kommt nur über einen der Besucher:innenplätze in den Gerichtssaal, anderen Pressevertreter:innen bleibt der Zutritt verwehrt. Ein Anwalt der Angeklagten hatte beantragt, die Verhandlung in der Weser-Ems-Halle durchzuführen, wo neben der Verhandlung gegen den Krankenpfleger Niels Högel auch der betreffende Parteitag stattgefunden hatte. Darauf sei jedoch nicht eingegangen worden, sagt die Angeklagte.

Nach dem Ende der Verhandlung kommt es mit zwei Jahren Verspätung doch noch zu der Performance, die auf dem Parteitag nicht stattfinden konnte. Und die Angeklagten verlesen eine Erklärung vor ihren Unterstützer:innen. Ronja O. liest vor: „Man muss den Status quo dieser parlamentarischen Demokratie, in der wir leben, nicht lieben, um die Demokratie gegen die Angriffe von rechts zu verteidigen.“

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1 Kommentar

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  • Ein Parteitag ist doch verboten! Hat das die AfD nicht gewusst?