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In aller Kürze

Nach der Ermordung ihrer Tochter hat eine psychisch kranke Mutter nicht unbedingt Anspruch auf Opferentschädigung. Das entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Ein Versorgungsanspruch bestehe nicht, wenn die Erkrankung nicht unmittelbar mit der Tat zusammenhänge. Im konkreten Fall ging es um eine heute 57 Jahre alte Iranerin, die nach dem gewaltsamen Tod ihrer Tochter unter einer wesentlichen Verschlimmerung ihrer psychischen Erkrankung litt. Die damals 29 Jahre alte Tochter wurde 2006 von ihrem Freund, mit dem sie zusammen wohnte, ermordet (Aktenzeichen L 10 VE 56/10).

Neue Richtlinien im Umgang mit E-Books fordern das Kulturressort und die Stadtbibliothek in Bremen. Der Zugang zu ihnen ist bislang, rein rechtlich betrachtet, eine Dienstleistung – daher werden diese Werke nicht, wie gedruckte Bücher, frei über den Buchhandel bezogen. Die Verlage entscheiden im Rahmen eines Lizenzvertrags, ob sie den Zugriff auf ein E-Book und dessen Verwendung als Ausleihexemplar gewähren möchten. In der Stadtbibliothek Bremen hat sich in den vergangenen drei Jahren die Nachfrage nach elektronischen Medien fast verfünffacht. „Wir brauchen eine bundesweite, wenn nicht sogar europaweite Regelung, damit die Bibliotheken ihrem öffentlichen Auftrag weiter nachgehen können“, sagte Bremens Kulturstaatsrätin Carmen Emigholz (SPD). Derzeit könnten kommerzielle Verlage über einen wichtigen Teil des Bestands einer Bibliothek entscheiden.

Eine neue Auszeichnung soll an den deutschen Friedensnobelpreisträger von 1927, Ludwig Quidde (1858–1941), erinnern. Der mit 5.000 Euro dotierte Preis wird erstmals am 27. September in Osnabrück an den 1936 geborenen Völkerrechtler Christian Tomuschat verliehen. Tomuschats Werk sei von dem Leitmotiv geprägt, wie das Recht zur Stärkung des internationalen und innergesellschaftlichen Friedens beitragen könne, teilte die Quidde-Stiftung zur Begründung mit. (taz/dpa)

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