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wortwechselVon der CDU bis zur Psychotherapie

Grüne und CDU, das passt wie die Faust aufs Auge, die Nähe einiger Christdemokraten zur AfD ist bedenklich und die neue Psychotherapieausbildung umstritten

Ob er grünenkompatibel ist? Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Merz, Laschet, Spahn

„Drei nach Merkel“,

taz vom 12. 2. 20

Es ist ja interessant, dass Ulrich Schulte sich bei allen Kanzlerkandidaten der CDU im Prinzip eine Zusammenarbeit mit den Grünen vorstellen kann. Das lässt tief blicken. Vor allem wie weit die Grünen sich seiner Einschätzung nach von ihren ursprünglichen Zielen entfernt haben. Herr Laschet hat sich für die Interessen des RWE-Konzerns einspannen lassen: angefangen vom größten Polizeieinsatz seit Kriegsende im Hambacher Forst bis hin zu seiner Verteidigung der Inbetriebnahme von Datteln IV, indem er die Propagandalügen von EON bzw. Uniper gebetsmühlenartig vor sich herträgt. Aber eine Zusammen­arbeit mit einem solchen Lobby­isten der Kohlekon­zerne werden die Grünen locker wegstecken können, schließlich haben sie auch die Weichen gestellt für einen neuen Bebauungsplan für den vom höchsten Verwaltungsgericht attestierten Schwarzbau Datteln IV.

Jens Spahn hat sich bereits in seinen jungen Jahren als Lobbyist sowohl für die Pharmaindustrie als auch für die Privaten Kranken­kassen verdient gemacht, weshalb er der richtige Mann ist, der mit treuherzigem Blick das Blaue vom Himmel versprechen kann, aber dabei nie seine eigentliche Aufgabe in seinem Ressort vergisst, nämlich das gesamte Gesundheitssystem als „cash cow“ sowohl für Bayer, Fresenius und Co. zu erhalten.

Die Sehnsuchtsfigur vieler Konser­va­tiver Friedrich Merz hat bereits versprochen, dass er als Bundes­kanzler einen noch härteren neoliberalen Kurs fahren wird als bisher schon. Dafür spricht, dass Herr Merz neben seinen zahllosen Tätigkeiten für Großkonzerne wie AXA und Commerz­bank seit 2016 als Aufsichts­ratsvorsitzender und Lobbyist für den deutschen Ableger des weltweit größten Vermögensverwalters Blackrock tätig ist. Blackrock kennt nur ein Ziel: aus viel Geld noch mehr Geld zu machen. Außerdem ist Herr Merz zwar nicht Mitglied der Werteunion, er hat sich aber bereits zu deren Zielen bekannt. Insbesondere hat er sich früher schon als Lobbyist der Atomkon­zerne betätigt und sich immer gegen eine zu schnelle Energie­wende ausgesprochen.

Wer möchte da in der Haut der CDU-Mitglieder stecken, welche die Wahl haben zwischen einem Kohlelobbyisten, einem Lobby­isten der Gesund­heits­industrie und einem ideellen Gesamtkapitalisten?

Ernst-Wilhelm Belter, Waltrop

Werteunion und AfD

„Die Brückenschläger“,

taz vom 15. 2. 20

Max Otte hat nicht nur 2018 sein „Neues Hambacher Fest“ auf dem Hambacher Schloss veranstaltet, sondern auch 2019 und plant es für dieses Jahr erneut. Er missbraucht die demokratischen und europäischen Impulse des Ham­ba­cher Festes von 1832 für seinen Brückenschlag von rechter CDU mit den Rechtsextremisten in AfD und Co. Sowohl 2018 wie 2019 war Markus Krall einer von Ottes Hauptrednern. Krall hat den dort versammelten, wohlsituierten Mittel­stand aufgefordert, „die Revolution zu lernen“. In seinem neuen Buch „Die Bürgerliche Revolution“ ruft Krall die „Leistungselite“ dazu auf, „aufzuwachen und die Krise als Chance für eine bürgerliche Revolution zu nutzen“. Er zitiert gerne auch den US-Präsidenten Thomas Jeffer­son: „Der Baum der Freiheit muss von Zeit zu Zeit mit dem Blut von Patrioten und der Tyrannen begossen werden. Dies ist der Freiheit natürlicher Dünger.“ Otte, der auch schon in der taz interviewt wurde, ist Mitglied der CDU und der Werteunion und nicht nur bekennender AfD-Wähler, sondern auch in der AfD-Parteistiftung aktiv. Dass die CDU ihn immer noch nicht ausgeschlossen hat, zeigt, wohin sich die Kräfteverhältnisse in der CDU entwickelt haben.

Ulrich Riehm, Mannheim

Menschenrechte für alle

„Tod nach der Passkontrolle“,

taz vom 14. 2. 20

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte [sic] billigt sogenannte Puschbacks von afrikanischen Flüchtlingen („Keine Rechte für Flüchtlinge, wenn sie Zäune stürmen“). Was bleibt an Menschen­recht, wenn es nichts mehr gibt, was Europa Menschen bieten will. Im Kreis Minden-Lübbecke fühlen sich Mitarbeiter der Ausländer­behörde berufen, in Wohnungen von Geflüchteten Razzien durchzuführen. Zum Nachlesen hierzu empfohlen:

Artikel 13 Grundgesetz: 1) Die Wohnung ist unverletzlich.

Artikel 20 Grundgesetz: 1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. 3) Die Gesetz­gebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an die Gesetze und Recht gebunden.

In Syke bei Bremen legen anscheinend rechtsradikale Täter Feuer in einem Restaurant. Die Rückseite des Hauses beschmieren sie mit einem Hakenkreuz.

In NRW gab es im Verlauf der letzten Woche vier Bomben­drohungen gegen Moscheen.

Wo bleibt der Aufschrei der sogenannten bürgerlichen demokratischen Mitte? Abgesehen von der Vielzahl an Anschlägen auf Einrichtungen für Geflüchtete, die nicht mal mehr Erwähnung in den Medien finden, warum interessiert sich die Politik nicht dafür, wenn Menschen in Deutschland Opfer von Gewaltandrohung, von Gewalt und Mordanschlägen werden?

Gibt es Opfer erster und zweiter Klasse? Bei den Anschlägen auf jüdische Einrichtungen finden sich sofort Medien und Politiker, die sich wortgewaltig in die Öffentlich­keit begeben. Ich kritisiere das nicht, Anschläge auf Juden und jüdische Einrichtungen, Drohungen und Beleidigungen ebenso, sind infam und gehören richtigerweise als unerträglicher Skandal gebrandmarkt. Aber genauso verhält es sich, wenn es andere Opfer betrifft, zumal jene, die sich zu ihrem Schutz hier aufhalten.

Raimund Schorn-Lichtenthäler, Datteln

Psychotherapie

„Droht die Einheitstherapie?“,

taz vom 18. 2. 20

Der Artikel regt an zum Nach­denken über den spalterischen Machtkampf im System der medizinischen Versorgung, über die gesetzliche Regulierung der Ausbildung und Weiterbildung zum psychologischen Psycho­thera­peuten, eine Gleichstellung der Verhaltenstherapie (VT) mit der Medizin zu erlangen.

Die Kränkung der Psychologen, den damaligen Eintritt 1999 in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur über eine unbezahlte Ausbildung erreicht zu haben, wird durch das neue Psychothera­peuten­gesetz (PTG) von 2019 und die neue Approbationsordnung endlich aufgehoben.

Im universitären und wissenschaftstheoretischen Machtkampf des Faches Psychologie hat die klinische Psychologie mit der ausschließenden Konzentration auf Verhaltenstherapie (VT) und den an das Fach angegliederten zur Weiterbildung ermächtigten Institutionen sich ein Monopol gesichert. Die große Vielzahl der verhaltenstherapeutischen Modifika­tio­nen der VT dienen eher als Alibi für die „Vielfalt“ der psychotherapeutischen Verfahren. An den noch letzten Bastionen der Gleich­stellung über die Erlaubnis zur Rezeptur von Psychophar­maka und die Krankschreibung durch psychologische Psychothera­peuten wird bereits hinter den Kulissen eifrig gefochten.

Der Gesetzgeber übersieht in der Komplexität der Materie das gesellschaftliche Menschenbild, gesellschaftliches Verständnis von Gesundheit und Krankheit (einmalig Europa) und die Funktion der Psychotherapie in der Gesell­schaft. Weitere Auswirkungen: Das Studium der Psychologie, dass direkt zur Approbation des Psychotherapeuten führt, wird mit der Aussicht auf finanzierte Weiterbildung eine noch größere Attraktivität als bisher erhalten. Die früher beachtete Lebenserfahrung mit einem gewissen Alter verliert durch den im frühen Lebensalter erreichten Abschluss der Weiter­bildung an Wertigkeit.

Muss man nicht befürchten, dass eine Verhaltenstherapie, als Monopol gesetzlich abgesichert, nicht in die Nähe einer säkularisierten „Seelsorge“ gerät?

Walter Schultz-Amling, Hofheim

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